Betriebsvereinbarung für eine Direktversicherung
Hallo, unser Chef hat uns eine Zusage über einen Zuschuss zur Direktversicherung (arbeitgeberfinanzierter Versorgungsaufwand) gemacht, aber wir haben Ende des Jahres einen Führungswechsel. Deshalb meine Frage, ist es sinnvoll eine Betriebsvereinbarung zu schließen, damit die Zusage nicht nur für jetzt sondern auch für die Zukunft unter neuer Führung Gültigkeit hat? Vielen Dank für Antworten Gruß
Community-Antworten (1)
20.08.2012 um 17:57 Uhr
@ Mundwerker das dürfte daran scheitern, dass der AG bestimmen kann was und wo er abschließt. Auch eine Kapitalversicherung als Direktversicherung kann man kündigen, allerdings wird dabei die ausbezahlte Summe versteuert. Vielmehr sollte darauf geachtet werden dass der Vertrag mit der Versicherung nicht gezillmert ist, das bringt zwar für den Vertreter der Versicherung weniger Provision, dem Kunden aber eine bessere Rendite.
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