Erstellt am 16.07.2020 um 08:49 Uhr von Kjarrigan
Der § 4 ArbZG ist da doch recht eindeutig.
Bei mehr wie 6 h Arbeit muss eine Pause von 30 Min. gemacht werden.
D. h. man kann 6 Stunden am Stück arbeiten, 6 h und 1 min nicht.
Die Lage der Pause ist unerheblich, aber sie muss real gewährt werden, nicht nur in der Zeiterfassung, damit es gut aussieht!
Erstellt am 16.07.2020 um 09:38 Uhr von rtjum
also erstens mal die Frage: Habt ihr einen Betriebsrat?
Der muss doch bei den Arbeits-/Schichtzeiten zwingend mitbestimmen und der AG darf nicht einfach so etwas festlegen.
Wenn nicht dann siehe Kjarrigan aber das Recht wird dann wohl in irgendeiner Form eingeklagt werden müssen.
Erstellt am 16.07.2020 um 09:40 Uhr von Ostfriesenjunge
Nein, es besteht kein BR....leider
Erstellt am 16.07.2020 um 09:41 Uhr von Ostfriesenjunge
@ rtjum
Das wird sie ja auch.
Meine Frage war wie wir uns bezüglich der Minusstunden verhalten sollen.
Meine Schicht endet um 6/14/22Uhr und mir ist es real nicht möglich meine 8h voll zu machen.
Erstellt am 16.07.2020 um 09:57 Uhr von celestro
Naja ... der AG muss schon dafür sorgen, das man seine Stunden zusammen bekommen kann. Wenn nicht ... Annahmeverzug des AG und somit muss man die Zeit nicht nacharbeiten.
Erstellt am 16.07.2020 um 10:02 Uhr von Ostfriesenjunge
Das bedeutet aber das unser Stundenkonto dadurch belastet wird....
Da ist doch der AG im Vorteil, oder?
Erstellt am 16.07.2020 um 10:05 Uhr von celestro
Wenn der AG die Arbeitszeit nicht abruft ist das sein Problem. Die Belastung des Kontos wäre dann wohl nicht legitim.
Erstellt am 16.07.2020 um 10:23 Uhr von Kjarrigan
Hallo Ostfriesenjunge,
vielleicht deine Fragen das nächste Mal konkreter Stellen. Das es auf einmal um Annahmeverzug gehen soll geht aus deinen Post nicht hervor.
Grundsätzlich: Der AG hat einen Dienstplan zu erstellen, in dem die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit abgerufen wird. Also z.B. 40 h im AV - dann muss er dem MA auch mitteilen wie der MA diese 40 h leisten kann/soll. Wenn er weniger einplant oder dem MA keine andere Möglichkeit bietet (z..b einen Samstag als Ausgleichstag oder ähnliches - gerät der AG in Annahmeverzug. Der AN bietet seine AZ an - der AG ruft sie nicht ab. Bezahlen muss der AG dann trotzdem.
Und die Pausen bei >6 bzw >9 h am Tag sind nun mal zu berücksichtigen.
Ob als unbezahlt (dann ist die Anwesenheitszeit des MA eben um die Pause verlängert) oder bezahlt ist Sache des AG. Aber welcher AG zahlt freoiwillig für eteas ohne entsprechende Gegenleistung (Ausnahmen bestätigten die Regel :)
Erstellt am 16.07.2020 um 10:36 Uhr von Ostfriesenjunge
Genau das ist ja der Punkt.
Das Problem ist ja das die Minusstunden dann einfach von geleisteten Überstunden abgezogen werden obwohl ja dann dieser Annahmeverzug besteht wie ich jetzt gelernt habe. Sorry nochmal für die nicht korrekte Ausdrucksweise.
D.h. Überstunden werden durch Minusstunden enstanden durch Annahmeverzug minimiert. Das kann doch nicht rechtens sein.
Wie setzt man das denn durch wenn nicht mal unsere HR das Problem versteht!?
Erstellt am 16.07.2020 um 10:50 Uhr von wdliss
Der einfachste Weg wäre die Gründung eines Betriebrats. Dieser hat bei der Schichtplanung und vor allem auch bei der Verteilung der Arbeitszeit Mitbestimmung.
Ohne BR bleibt dir nur der Weg zum Anwalt und ggf. vor Gericht.
Erstellt am 16.07.2020 um 10:56 Uhr von Ostfriesenjunge
ok
vielen Dank. Mal sehen was unsere HR mit BL daraus macht.
VG
Erstellt am 16.07.2020 um 14:45 Uhr von BRHamburg
Die entscheidende Frage ist doch Wie viele Stunden müssen nach dem AV gearbeitet werden? In der Vergangenheit waren es wohl 7,5 Std mit 0,5 Std Pause. Warum sollen es jetzt plötzlich 8Std sein und noch 0,5 Std. Pause? Wenn ihr 8 Std arbeiten müsst dann geht die Schicht von 6:00 bis 14:30 und 14:00 bis 22:30 und Nachtschicht 22:00 bis 6:30. Annahmeverzug kann ich nicht sehen, wenn die AN von sich aus gehen.
Erstellt am 16.07.2020 um 15:52 Uhr von celestro
Die entscheidende Frage ist: Wie steht der Schichtplan im Verhältnis zum AV / TV. Wenn der AV eine Arbeitszeit von 8 h pro Tag vorsieht, der vom AG aufgestellte Schichtplan aber die Schichten "nur":
06 - 14 Uhr
14 - 22 Uhr
22 - 06 Uhr
vorsieht, dann gebe ich Ostfriesenjunge recht. Die Stunden können nicht voll gemacht werden, dass ist dann aber das Problem des AG. Ich sehe nicht, wieso man den MA vorhalten können soll: "sie sind von sich aus gegangen", wenn der AG das Ende der Arbeit mit 22 Uhr angibt. Und zu erwarten, dass die MA entgegen dem Plan bis 22:30 bleiben (was sollen Sie in der Zeit machen?), weil Ihnen ja klar sein müsste, dass die Stunden sonst nicht erbracht werden, ist mMn realitätsfern.
Erstellt am 20.07.2020 um 13:41 Uhr von EDDFBR
M.A. nach wäre ein Fall von 8 Stunden Arbeit ohne eine Pause machen zu können auch ein ganz klarer Fall für die Berufsgenossenschaft. Das ist grob gesetzeswidrig. Will gar nicht wissen was das für Folgen bei einem Arbeitsunfall haben kann ...
Erstellt am 20.07.2020 um 13:44 Uhr von Ostfriesenjunge
Das ist ja der Punkt. Der AG verlangt von uns eine Pause. Die wir auch machen jetzt. Nur fehlen uns dann 15min. Arbeitszeit. Ohne Übergabe sogar 30min.
VG