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Annahmeverzug - wenn Mitarbeiter in der Zeit (EDV-Umstellung) auf Kosten ihres Gleitzeitkontos zuhause bleiben müssen?

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FranzKafka
Jan 2018 bearbeitet

Moin, moin! Hab da mal ne Frage:

In unserem Unternehmen herrscht gleitende Arbeitszeit. In absehbarer Zeit soll ein neues EDV-System eingeführt werden. Dieses wird sich über drei Tage hinziehen. In dieser Zeit müssen andere Systeme "abgeklemmt" werden. Dies hat zur Folge, dass große Teile des Betriebes nicht arbeiten können. Die betroffenen Mitarbeiter sollen in der Zeit (ein Freitag) auf Kosten ihres Gleitzeitkontos zuhause bleiben. Aufhänger ist eine Bestimmung in unserer BV: Sofern betriebliche Belange es erfordern, kann der Vorgesetzte den Mitarbeiter rechtzeitig auch zur Freizeitnahme veranlassen, soweit dadurch kein Arbeitszeitdefizit entsteht.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob nicht trotz dieser Bestimmung der Annahmeverzug greift. Denn letztendlich stellen die Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeitskraft zur Verfügung, aber der Arbeitgeber nimmt sie nicht an.

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Community-Antworten (11)

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rolfo

17.07.2009 um 11:47 Uhr

Ich sehe hier keinen Annahmeverzug des AG. Mit dem Passus in eurer BV habt ihr dies ja so vereinbart. Der AG könnte ja auch für den Tag mit Zustimmung des BR Betriebsurlaub anordnen.

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Oluscha

17.07.2009 um 14:15 Uhr

@FranzKafka Habt ihr denn in eurer BV eine minimale Ankündigungsfrist dafür vereinbart? Wie lange vorher hat denn der Arbeitgeber das angekündigt?

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FranzKafka

17.07.2009 um 14:24 Uhr

@ Oluscha In der BV findet sich nur das Wort "rechtzeitig". Das Ganze soll etwa in einem Monat stattfinden. Die entgültge Entscheidung des Vorstandes steht allerdings noch aus. Eine offizielle Information haben wir von der GL noch nicht erhalten.

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Lotte

17.07.2009 um 14:30 Uhr

FranzKafka, also ein Monat ist ja nun wirklich "rechtzeitig". Aber da wird wieder deutlich, das man bei Abschluss einer BV meist doch nicht alles berücksichtigt, das "rechtzeitig" ist schon sehr schwammig. Falls dies eine einmalige Sache ist und der AG ansonsten nicht übermäßig Gebrauch von seinem Recht aus der BV macht, sehe ich hier eigentlich keinen Handlungsbedarf für Euch als BR. Ihr könntet natürlich eine neue, besser ausformulierte BV anstreben...

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Oluscha

17.07.2009 um 15:02 Uhr

@ FranzKafka Dann kann ich auch keinen Annahmeverzug erkennen und eure MBR habt ihr ja in Form der BV schon ausgeübt.

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FranzKafka

17.07.2009 um 15:05 Uhr

@ Lotte Die BV ist aus dem Jahre 2001. Sie wurde zu einer Zeit geschaffen, als "die Welt noch in Ordnung" war. Mittlerweile ist es in vielen Bereichen durch Arbeitsplatzabbau zu einer erheblichen Arbeitsverdichtung gekommen. Früher hatten beide Seiten Vorteile aus der BV. Heute ist es fast nur noch der Arbeitgeber. Es werden Zeitguthaben aufgebaut, die aber nicht mehr durch Freizeitnahme reduziert werden können, weil die "Arbeitsvorräte" ständig auf hohem Niveau sind. Die Zeitguthaben werden dann zum Ende des Jahres in Geld abgegolten. Als Dauerzustand ist dies nicht unbedingt zuträglich für die Gesundheit. Denn wir reden Über Zeitguthaben, die sich bei vielen auf 100 bis 160 Stunden belaufen. Damals, 2001, wurde so etwas als absolute Ausnahme angenommen. Dummerweise hat der damalige BR das geglaubt und die BV unterschrieben. Wenn wir die BV kündigen, dann gilt automatisch eine feste Arbeitszeit von 7.30 bis 15.36. Dies würde den AG ins Mark treffen. Also eine gute Verhandlungsgrundlage für eine neue BV. Allerdings gibt es auch eine Menge Kolleginnen und Kollegen, die feste Arbeitszeiten überhaupt nicht befürworten. Also, vor den Wahlen ist an so etwas überhaupt nicht zu denken ;-))

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Tanzbär

17.07.2009 um 15:13 Uhr

Es werden Zeitguthaben aufgebaut, die aber nicht mehr durch Freizeitnahme reduziert werden können, weil die "Arbeitsvorräte" ständig auf hohem Niveau sind.

Na da freut euch doch mal über ein langes Wochenende! Ich verstehe wirklich nicht, was ihr da noch wollt ...

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FranzKafka

17.07.2009 um 15:58 Uhr

na ja, mit dem freuen ist das so eine Sache. Weil davon auszugehen ist, dass der ausgefallene Tag an einem Samstag nachgeholt werden soll.

Da keiner in dieser Runde sich dahingehend geäußert hat, dass das Thema Annahmeverzug hier eine Rolle spielen könnte, hat sich mein Erkenntnishorizont ja doch erweitert und ich fühle mich in meiner Einschätzung der Sachlage bestätigt. Vielen Dank noch mal und allen ein schönes Wochenende

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Oluscha

17.07.2009 um 16:10 Uhr

@FranzKafka "... dass der ausgefallene Tag an einem Samstag nachgeholt werden soll." Jetzt bin ich etwas verwirrt. Habt ihr so eine Klausel, dass am Sa nachgearbeitet werden muss, auch in der BV? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen! Spätestens dann seit ihr doch in der Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Nr 2.

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FranzKafka

17.07.2009 um 16:32 Uhr

@ Oluscha

Die Kolleginnen und Kollegen sind in vielen Bereichen zu 100, manchmal auch zu 110% ausgelastet. Wenn nun ein ganzer Arbeitstag ausfällt, so lässt sich dies in der Regel nicht nebenbei aufholen. Schließlich wollen die Kunden ja nicht monatelang auf ihr Geld warten (Versicherung). Die liegen gebliebenen Vorgänge sind dann am Samstag abzuarbeiten. Natürlich im Rahmen der Mitbestimmung. Es wird also ein Antrag auf Überstunden gestellt, über den zu beschließen ist. Den könnten wir natürlich ablehnen. Mit der Folge, dass sich dann die Berabeitungszeiten entsprechend verlängern. Daraufhin häufen sich die Reklamationen: Wo bleibt mein Geld! Die bedeutet wieder Mehrarbeit. Als Folge häufen sich Kündigungen (der Kunden, nicht der MA). Das ist so das Dilemma in dem man steckt. Da wird die Zusammenarbeit zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zum Problem.

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Oluscha

17.07.2009 um 17:33 Uhr

@FranzKafka Das ist kein Dilemma!!! Ihr seid die Vertreter der AN, deren Interessen muss euer Anliegen sein. Das Problem ist doch, dass ihr im Verhältnis zur Arbeitsbelastung zu wenig Mitarbeiter habt, oder? Also ist die Frage, wie kann man es als BR erreichen, dass mehr Mitarbeiter eingestellt werden. Es kann aus meiner Sicht nicht angehen, dass der immer höher werdende Arbeitsaufwand auf dem Rücken der AN´s ausgetragen wird. Das ist doch ein Missmanagement in der Personalplanung. Gerade deswegen würde ich die Zustimmung zu Überstunden verweigern und zwar genau so lange, bis entsprechende Neueinstellungen vorgenommen werden bzw. der Arbeitsaufwand so reduziert wird, dass er innerhalb der regulären Arbeitszeit bewältigt werden kann.

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