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Streichung von übertariflichen Leistungen/Zulagen - so einfach ohne den Mitarbeiter oder den Betriebsrat zu fragen?

N
Nobbi
Jan 2018 bearbeitet

Der Niederlassungsleiter hat drei Mitarbeiter eine Zulage gestrichen, die sie schon seit mindestens drei Jahren bekommen. 100 Euro für gute Leistungen, diese bekommen sie jeden Monat ausgezahlt, und steht auch mit auf der lohnabrechnung. Frage darf ein Arbeitgeber so einfach ohne den Mitarbeiter oder den Betriebsrat zu fragen, die übertariflichen Teile streichen.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

16.07.2009 um 16:46 Uhr

@nobbi Diese Zulage kann der AG geben und nehmen. Leider. Gerade nämlich dann, wenn ein BR entsprechende Vereinbarungen oder 'Betriebsgesetze' (BV's) nicht abgeschlossen hat.

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Oluscha

16.07.2009 um 23:43 Uhr

@ Kölner Bist du nicht der Meinung, dass hier die "Betriebliche Übung" greifen könnte? Die info´s von nobbi sind allerdings sehr dünn, um das genau beurteilen zu können - deswegen "könnte".

L
Lotte

17.07.2009 um 00:10 Uhr

all, die Frage, die sich mir stellt ist, ob alle anderen die Zulage weiter bekommen? Auch ohne BV würde ich als BR (falls es sich um eine gängige Zulage handelt, die normalerweise alle bekommen) hier den § 87 (1) Nr. 10 BetrVG zücken wollen und heftig damit umherwedeln.

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Oluscha

17.07.2009 um 00:45 Uhr

@ Lotte Na klar - völlig korrekt! Ist ja kollektivrechtlich, da 3 MA betroffen. Da brauchts die Betriebliche Übung gar nicht!

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