Kann oder können die übertariflichen leistungen ( in geld ), mit zustimmung d. GBR und Stand ort BR`s gekürzt sogar voll und ganz weggstrichen werden ? Bei uns gehen die Meinungen auseinander. Manche sagen ja.Manche Kollegen wollen klagen ( den GBR u.- GL. ) Sie sagen sie waren zur info gespräch beim R A und er soll gesagt haben das es nicht gesetzlich wäre die ÜT leistung einfach zu streichen. Die Klagende kollegen hätten eine chance den Rechtstreit zu gewinnen.
danke im voraus