Erstellt am 01.02.2006 um 06:38 Uhr von Frank B.
Wenn die übertariflichen Zulagen Bestandteil des Arbeitsvertrages sind, haben die Kollegen beste Chancen vor dem Arbeitsgericht.
Die einzige Möglichkeit, die der AG hat, ist eine Änderungskündigung, vor welcher der BR angehört werden müsste §102 BetrVG.
Erfolgt eine Änderung im beiderseitigen Einvernehmen, ist auch der BR nach §99 BetrVG anzuhören. Dies gilt natürlich auch für übertarifliche Zulagen, wenn´s eine Gruppe von Arbeitnehmern betrifft.
In eurem Fall kann ich nur hoffen, dass alle Betreffenden klagen.
Erstellt am 02.02.2006 um 02:13 Uhr von eraser
Danke Frank ,
aber wie ist der vorgang bei Änderung s Kündigung?
Wir haben bis jetz so was nicht erlebt.
Wie können oder sollen wir vor gehen bzw. uns vorbereiten.