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Streichung von übertariflichen Leistungen - geht das so ohne weiteres?

E
eraser
Jan 2018 bearbeitet

Kann oder können die übertariflichen leistungen ( in geld ), mit zustimmung d. GBR und Stand ort BR`s gekürzt sogar voll und ganz weggstrichen werden ? Bei uns gehen die Meinungen auseinander. Manche sagen ja.Manche Kollegen wollen klagen ( den GBR u.- GL. ) Sie sagen sie waren zur info gespräch beim R A und er soll gesagt haben das es nicht gesetzlich wäre die ÜT leistung einfach zu streichen. Die Klagende kollegen hätten eine chance den Rechtstreit zu gewinnen. danke im voraus

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

01.02.2006 um 07:38 Uhr

Wenn die übertariflichen Zulagen Bestandteil des Arbeitsvertrages sind, haben die Kollegen beste Chancen vor dem Arbeitsgericht. Die einzige Möglichkeit, die der AG hat, ist eine Änderungskündigung, vor welcher der BR angehört werden müsste §102 BetrVG.

Erfolgt eine Änderung im beiderseitigen Einvernehmen, ist auch der BR nach §99 BetrVG anzuhören. Dies gilt natürlich auch für übertarifliche Zulagen, wenn´s eine Gruppe von Arbeitnehmern betrifft.

In eurem Fall kann ich nur hoffen, dass alle Betreffenden klagen.

E
eraser

02.02.2006 um 03:13 Uhr

Danke Frank , aber wie ist der vorgang bei Änderung s Kündigung? Wir haben bis jetz so was nicht erlebt. Wie können oder sollen wir vor gehen bzw. uns vorbereiten.

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