Änderung von Tarifgruppen und übertariflichen Zulagen
Hallo, es geht um folgenden Fall: Im Zuge des Tarifabschlusses beim bayerischen Groß- und Außenhandel hat unser AG bei einigen Kollegen die Zuordnung zu den Tarifgruppen geändert. Auf den ersten Blick zugunsten der Kollgegen - also eine Stufe höher, weil das den Tätigkeiten eigentlich auch entspricht. Allerdings hat der AG gleichzeit die übertarifliche Zulage entsprechend reduziert, sodass er unterm Strich nicht mehr bezahlen muss - bis auf die Tariferhöhung natürlich. Meine Frage nun: Kann der AG einfach so die Tarifgruppen-Zuordnung verändern, obwohl die im Arbeitsvertrag festgehalten ist? Kann er die übertariflichen Zulagen ändern? Kann er diese bei einem Teil der Kollegen reduzieren und bei den anderen nicht? Wo kann man dazu etwas nachlesen? Danke für Eure Hilfe.
Community-Antworten (2)
01.08.2007 um 12:47 Uhr
Am ehesten dürfte man das im anwendbaren TV nachlesen können, ob eine Höhergruppierung eine Verrechnung der Zuschläge zuläßt.
01.08.2007 um 12:57 Uhr
Mich würde die Begründung des AG interessieren. Demnach könnte man beim AGG oder BGB §612 mal schauen
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