Erstellt am 16.07.2009 um 07:13 Uhr von mainpower
Hallo,
der AG kann alleine entscheiden ob er eine Kantine einrichten will oder nicht.
Da gibt es keine Mitbestimmung.
Nachzulesen Fitting 24. Auflage §87 Rn 352
Erstellt am 16.07.2009 um 08:34 Uhr von Petrus
@mp:
Jein. Nach §87(1) Nr.8 BetrVG ist zwar nicht die Einrichtung, aber Form und Ausgestaltung einer Sozialeinrichtung mitbestimmungspflichtig. Und da ja eine Kantine im Betrieb eingerichtet bleibt...
Sehe ich mit der Kantine ähnlich, wie bei einer freiwilligen Prämienzahlung: _Ob_ es eine gibt und wieviel Kohle der ArbGeb dafür in die Hand nimmt, darf der ArbGeb entscheiden. Aber _wenn_ es eine gibt, sorgt der BR dafür, dass die Leistung allen MA zur Verfügung steht.
Erstellt am 16.07.2009 um 09:33 Uhr von mainpower
@Petrus
es gibt zwar die Räumlichkeiten der Kantine aber keine Bewirtschaftung.
Der MA kann seine mitgebrachten Speisen dort verzehren aber sich nichts kaufen.
Meiner Meinung nach ist es die freie Entscheidung des AG ob er die Kantine bewirtschaftet oder nicht.
Die Form und Ausgestaltung der Sozialeinrichtung bezieht sich dann auf die Einrichtung (Tische,Stühle usw)
sowie Bilder an den Wänden oder Blümchen auf den Tischen.
Erstellt am 16.07.2009 um 10:17 Uhr von Petrus
> es gibt zwar die Räumlichkeiten der Kantine aber keine Bewirtschaftung
Anscheinend ja nicht. In einem Teil des Betriebes wird die Kantine bewirtschaftet.
> Die Form und Ausgestaltung der Sozialeinrichtung bezieht sich dann
> auf die Einrichtung (Tische,Stühle usw) sowie Bilder an den Wänden
> oder Blümchen auf den Tischen.
Nicht wirklich. Dazu gehören z.B. auch Essenspreise...
Und natürlich der gleichberechtigte Zugang aller MA zur Sozialleistung.
Ich kenne Firmen, die karren MA von Außenstellen per kostenlosem Shuttlebus vor die Kantine (Luxuslösung). Bei uns gibt es nur in einem Konzernbetrieb eine bewirtschaftete Kantine. In den anderen Betrieben gibt es dafür Essensschecks, mit denen sie beim Metzger an der Ecke oder im nahegelegenen amerikanischen Spezialitätenrestaurant das Mittagessen etwas billiger kriegen.
Erstellt am 16.07.2009 um 10:56 Uhr von mainpower
@Petrus,
derdickkof schreibt dass es in der Hauptniederlassung weiterhin Verpflegung gibt. Wenn die andere Niederlassung 30 km entfernt ist, dann ist eben ein Teil des Betriebes nicht bewirtschaftet.
Es ist richtig dass die Essenspreise der Mitbestimmung unterliegen aber da muss natürlich auch Verpflegung angeboten werden. Das ist ja da nicht der Fall.
Erstellt am 16.07.2009 um 11:53 Uhr von derDickkof
Viele Antworten viele Fragen...
Also die Hauptniederlassung ist gute 600 km von in NRW und wir sind in Bayern, dort gibt es eine Kantine hier wird es dann keine mehr geben wenn alle Kollegen da wech (Entlassen) sind.
Grüße
DD
Erstellt am 16.07.2009 um 12:00 Uhr von mainpower
Hallo,
es war nett dass es das gab.
Wie schon in meiner ersten Antwort, der AG muss keine Kantine mit Mittagessen einrichten.
Erstellt am 16.07.2009 um 13:55 Uhr von derDickkof
Danke
schöne rest woche
Grüße
DD