Hallo und wieder ich,

laut GL wird wenn alle meinen Kollegen weg sind keinen Frühstücksservice mehr haben und die Kantine schließen,
in der Hauptniederlassung gibt es aber weiterhin diese Annehmlichkeiten,
das Mittagessen wurde/wird durch die Firma bezuschusst!
Frage:
Hat der MA ein anrecht auf diese Leistung, steht Ihm rechtlich eine Lohnausgleichszahlung Monatlich (zB.) zu oder war es nett vom GL das es das alles gab und jetzt dann nicht mehr?

Danke für eure Hilfe
dd