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Reisekosten für BR-Seminare

N
Nicara
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Ich bin BR -Mitglied und war 14 Tage auf einem Semiar für Arbeitsrecht.

Meine Frage lautet:

In wie weit kann ich für die 14 Tage noch Reisekosten ansetzen?

Die Seminarkosten wurden komplett von der Geschäftleitung übernommen, das heißt die Hin-und Rückfahrt, die Übernachtung, die Verpflegung und das Seminar.

Ich bin der Meinung, dass ich 24 Euro pro Tag/ 24Std. erhalte abzüglich des Verpflegungssachbezuges für Frühstück 1,46 €, für Mittagsessen 2,61 € und für das Abendessen 2,61 € .

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

19.08.2006 um 21:02 Uhr

@Nicara Die 24 Euro kannst Du zu Beginn des nächsten Jahres sicher beantragen - aber vielleicht nicht beim AG!

M
Mona-Lisa

19.08.2006 um 21:04 Uhr

Nicara, "Die Seminarkosten wurden komplett von der Geschäftsleitung übernommen, das heißt die Hin- und Rückfahrt, die Übernachtung, die Verpflegung und das Seminar."

Was willst du noch? Lies dir mal den § 37 Rd. 182/183 BetrVG Fitting durch, es gilt bei Schulungen das Lohnausfallprinzip.

B
br01

19.08.2006 um 21:14 Uhr

Selbstverständlich kann dein AG genau diesen Spesensatz dir auszahlen und steuerlich geltend machen. Bei uns geht das auch problemlos. Wenn nicht kannst du es in deiner Einkommenssteuererklärung machen.

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