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Urlaubsanspruch

D
dadoo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo leute,

wer kann mir weiter helfen, ich bin von 4 std zu 8stunden täglicher arbeitszeit bei einer 5 tage woche gewechselt, mein arbeitgeber will mir nun weiß machen das mir nur noch 13 tage urlaub zur verfügung stehen und nicht mehr die 26 tage die ich bis her hatte .

aber im prinzip ist es doch egal ob ich 4 oder 8 std arbeite der urlaubs anspruch bleibt doch der selbe oder liege ich da falsch.

Lieben Gruß dado

5.05005

Community-Antworten (5)

G
Galaxy

15.07.2009 um 16:59 Uhr

@dadoo

nee, da liegst du völlig richtig. Urlaub wird in Tagen gerechnet und nicht in Stunden. So steht es im BUrlG § 3 Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 WERKTAGE

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

H
HarryPopper

15.07.2009 um 16:59 Uhr

Was Dein AG sagt ist völliger Quatsch! Dir stehen auch weiterhin die 26 Tage zu, auch als Vollzeitler. Sachen gibt's tse, tse, tse

O
Oluscha

15.07.2009 um 17:02 Uhr

@dadoo Nach dem Bundesurlaubsgesetz § 3 Abs 1 stehen dir pro Kalenderjahr mindestens 24 Tage Urlaub zu. Dies gilt sowohl für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Geringverdiener, hat also nichts, wie du richtigerweise festgestellt hast, mit der täglichen Arbeitszeit zu tun. Je nach betrieblichen, kollektivrechtlichen oder tarivlichen Gegebenheiten kann es durchaus mehr Urlaub sein, keinesfalls weniger. Nachtrag: Da haben wohl wieder alle zur gleichen Zeit antworten wollen :-)

C
carrie

15.07.2009 um 17:02 Uhr

@dadoo Zunächst mal kapier ich überhaupt nicht, warum du bei einer Erhöhung der Arbeitszeit weniger Urlaubsanspruch haben solltest. Allerdings ist es nicht ganz richtig, dass sich der Urlaub bei Voll - oder Teilzeit nicht ändern kann. Siehe hier: Urlaub bei Teilzeitarbeit / Teilzeit

Das Bundesurlaubsgesetz hat auch die Teilzeitbeschäftigten berücksichtigt: Auch sie haben einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser richtet sich in erster Linie nach den Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Nur, wenn dort nichts geregelt ist, kommt folgende Berechnung zum tragen:

Beispiel 1: Im Betrieb vollbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiten 5 Arbeitstage pro Woche. Ein Teilzeitbeschäftigter arbeitet nur 3 Arbeitstage pro Woche. Vorausgesetzt, die vollbeschäftigten Arbeitnehmer haben einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen, dann beträgt der Urlaubsanspruch des Teilzeitbeschäftigten 30 : 5 x 3 = 18 Urlaubstage. Da er nur 3 Tage in der Woche arbeitet, werden auch nur diese Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubs verrechnet, so dass der Teilzeitbeschäftigte letztlich - genau wie seine vollzeitbeschäftigten Kollegen - sechs Wochen seinen Arbeitsplatz nicht sieht.

Beispiel 2: Die vollbeschäftigten Arbeitnehmer arbeiten 6 Arbeitstage pro Woche (also jeden Werktag). Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer arbeitet an 2 Arbeitstagen jeweils 4 Stunden. Wichtig ist insoweit, dass auch halbe Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubs, als ganze Arbeitstage zählen. Wenn die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer also 24 Werktage Urlaubsanspruch jährlich haben, beträgt der Urlaubsanspruch des Teilzeitbeschäftigten 24 : 6 x 2 = 8 Urlaubstage.

Zu diesem Thema noch eine interessante Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28. April 1998 - 9 AZR 314/97): "Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auch auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich entsprechend die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner Arbeitszeit neu zu berechnen. Das trifft auch für einen auf das folgende Urlaubsjahr übertragenen Resturlaub zu, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des folgenden Jahres in Teilzeit beschäftigt ist." Hat also ein Arbeitnehmer statt einer 5-Tage-Woche beispielsweise nur noch an 4 Tagen pro Woche seine Arbeitsleistung zu erbringen, so verringert sich die Zahl seiner jährlichen Urlaubstage entsprechend. Wenn in diesem Beispielsfall dem Arbeitnehmer ursprünglich 20 Tage Urlaub zustanden, so verbleiben ihm nach der Reduzierung der Arbeitszeit nur noch 16 Urlaubstage im Jahr.

Quelle:http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Urlaub/eua09.htm

H
HarryPopper

15.07.2009 um 17:17 Uhr

Da es aber bei dem Fragesteller um ein Wechsel von 4 std zu 8stunden täglicher arbeitszeit bei einer 5 tage woche geht, haben diese Infos nur weiterführenden Informationsgehalt ;) Aber nach diesen Informationen, könnte es sogar gut möglich sein, dass dem Fragesteller nun sogar mehr – etwa 29 - 30 Tage – Urlaub zustehen könnte, wie es Oluscha schon erwähnte ;)

Nachtrag:

Vergesst meinen letzten Satz! ;)

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