ich hätte eine Frage zum Thema Sonderurlaub. Bin Auszubildendenvertreter und werden nach den TVAÖD behandelt.
Auszubildende erhielten bis jetzt bei uns einen Tag Urlaub vor der Gesellenprüfung Teil 1 (Zwischenprüfung) und zwei Tage vor der Gesellenprüfung Teil 2 (Gesellenprüfung). Im Personalbüro wurde mir jedoch mitgeteilt das dies nicht mehr gibt durch den TVAÖD. Habe selber auch nichts darüber gefunden, gibt es vielleicht noch andere Bestandsregelungen oder ähnliches?
MfG
Marco
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