- kann ein GBR oder ein BR in seinem Urlaub eine Unterschrift leisten um z.B. einen Interessenausgleich und oder Sozialplan zu unterzeichnen? Oder muss der Urlaub dafür offiziell unterbrochen werden?
- muss der AG die Unterbrechung extra genehmigen?
- oder ist die Unterschrift ungültig wenn sie ohne Unterbrechung des Urlaubs geleistet wird?
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