Hallo Forum,

vielleicht kann mir jemand von Euch bei folgendem Problem helfen:

Unsere Firma (eine GmbH) soll verkauft werden. Die Verkaufsverhandlungen sind zwar noch nicht abgeschlossen. Es steht aber fest, dass der Verkauf durch die Übertragung von Gesellschafteranteilen erfolgen wird. Wir vom Betriebsrat stellen uns nun also auf einen Betriebsübergang ein und machen uns nach Kräften schlau, was da an Arbeit auf uns zu kommen wird.

Beim Recherchieren zu diesem Thema bin ich auf http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm gelandet und habe dort folgendes gefunden:

"...Wenn der Betriebsteil nach der Spaltung eines Betriebes innerhalb des Unternehmens verbleibt, findet kein Inhaberwechsel statt und § 613 a BGB findet keine Anwendung. Der Inhaber eines Betriebes wechselt auch nicht, wenn der Inhaber des Unternehmens wechselt, also bei Übertragung der Gesellschafteranteile. Nicht die Gesellschafter sind Inhaber des Betriebs sondern das Unternehmen.

1.2 Rechtsgeschäft

Der Betrieb oder Betriebsteil muss durch Rechtsgeschäft übergehen. Rechtsgeschäfte, die zum Betriebsübergang führen:
Verkauf, Verpachtung des Betriebs,..."

Das hat mich verwirrt. Oben steht: wenn Gesellschafteranteile übergehen, ist das kein Betriebsübergang. Darunter steht: ein Verkauf eines Betriebes ist ein Betriebsübergang (genau das hatte ich auch immer gedacht).

Was stimmt nun? Kann mir jemand von Euch da evtl. Klarheit verschaffen? Wäre Euch sehr dankbar!

Noch eine Info: wir gehören zu einem Schweizer Konzern, sind aber eine eigenständige GmbH.

Gruß
khel