Firma soll verkauft werden - trotzdem kein Betriebsübergang?
Hallo Forum,
vielleicht kann mir jemand von Euch bei folgendem Problem helfen:
Unsere Firma (eine GmbH) soll verkauft werden. Die Verkaufsverhandlungen sind zwar noch nicht abgeschlossen. Es steht aber fest, dass der Verkauf durch die Übertragung von Gesellschafteranteilen erfolgen wird. Wir vom Betriebsrat stellen uns nun also auf einen Betriebsübergang ein und machen uns nach Kräften schlau, was da an Arbeit auf uns zu kommen wird.
Beim Recherchieren zu diesem Thema bin ich auf http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm gelandet und habe dort folgendes gefunden:
"...Wenn der Betriebsteil nach der Spaltung eines Betriebes innerhalb des Unternehmens verbleibt, findet kein Inhaberwechsel statt und § 613 a BGB findet keine Anwendung. Der Inhaber eines Betriebes wechselt auch nicht, wenn der Inhaber des Unternehmens wechselt, also bei Übertragung der Gesellschafteranteile. Nicht die Gesellschafter sind Inhaber des Betriebs sondern das Unternehmen.
1.2 Rechtsgeschäft
Der Betrieb oder Betriebsteil muss durch Rechtsgeschäft übergehen. Rechtsgeschäfte, die zum Betriebsübergang führen: Verkauf, Verpachtung des Betriebs,..."
Das hat mich verwirrt. Oben steht: wenn Gesellschafteranteile übergehen, ist das kein Betriebsübergang. Darunter steht: ein Verkauf eines Betriebes ist ein Betriebsübergang (genau das hatte ich auch immer gedacht).
Was stimmt nun? Kann mir jemand von Euch da evtl. Klarheit verschaffen? Wäre Euch sehr dankbar!
Noch eine Info: wir gehören zu einem Schweizer Konzern, sind aber eine eigenständige GmbH.
Gruß khel
Community-Antworten (7)
12.09.2007 um 20:07 Uhr
Hallo khel, Du mußt einfach mehrere Begriffe auseinanderhalten: Betrieb, Unternehmen und Unternehmer. Jeder UnternehmeR betreibt ein Unternehmen - sogar der EinzelunternehmeR sein Einzelunternehmen. Jedes Unternehmen hat mindestens einen Betrieb - dort, wo gearbeitet wird. Deshalb gilt der Spruch: jedes Unternehmen ist ein Betrieb, aber nicht jeder Betrieb ist ein Unternehmen.
Betrieb ist dort, wo Du Deinen Arbeitsplatz hast. Unternehmen ist in Euerem Falle die GmbH und UnternehmeR ist in Euerem Falle der Schweizer Konzern.
Wenn der Schweizer jetzt die gesamte GmbH an einen anderen UnternehmeR verkauft, bleibt die GmbH erhalten. Es findet nur ein Inhaberwechsel statt.
Stell Dir vor: die Fahrrad-GmbH hat einen Betrieb in Hintertupfingen (stellt Fahrräder her), einen in der Großstadt (stellt Fahrradhelme her) und einen in Schnarchhausen (stellt Gepäckträgerkörbe her). Die Draht-GmbH interessiert sich brennend für die Gepäckträgerkorbproduktion. Die Fahrrad-GmbH verkauft den Betrieb in ... wo nochmal??? ... Schnarchhausen an die Draht-GmbH. Damit wandert der Betrieb von der einen in eine andere GmbH - von einem Unternehmen in ein anderes.
Liebe Grüße Hupfendudel
12.09.2007 um 21:19 Uhr
Hallo khel,
vielleicht hilft dir der§111 BetrVG
13.09.2007 um 12:08 Uhr
Hallo Hupfendudel und Maclogic,
vielen Dank für Eure Antworten!
@Maclogic: ich dachte nach Lektüre des 111er, dass ich im Bilde wäre. Aber dann bin ich auf besagter ver.di-Seite gelandet und war nicht mehr im Bilde. Wenn man kein Jurist ist, kommt man eben manchmal nicht mehr so gut durch den Paragraphendschungel.
@Hupfendudel: Deine Antwort war sehr hilfreich. Ich sehe jetzt klarer. Manchmal muss man eben Sachen erklärt bekommen wie für "Doofe" ;-)
Gruß khel
13.09.2007 um 20:32 Uhr
@Hupfendudel Dein Beispiel ist aber aus Seminarunterlagen, oder?
13.09.2007 um 20:57 Uhr
@Kölner: Nix Seminarunterlagen, für irgendetwas muß der VWL-Teil der Bilanzbuchhalterausbildung doch gut sein... ;-)
13.09.2007 um 21:01 Uhr
@Hupfendudel Hmmm... ...interessant ist, dass tatsächlich einige Seminaranbieter die "Draht-GmbH" in WA-Schulungsunterlagen verwenden. Nix für ungut. :-))
13.09.2007 um 23:57 Uhr
@Kölner:Welche Firma - außer der Draht-GmbH - sollte sich denn sonst allen ernstes für Gepäckträgerkörbe interessieren. Vielleicht die Pasta Italiana S. p. a. - dort gibt es wohl aktuell freie Vakanzen.
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