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Prophylaktische VS-NfD-Verpflichtung für ALLE Mitarbeiter (Umgang mit geheimen Informationen)

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sbv
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber möchte Aufträge erhalten, bei denen mit Dokumenten gearbeitet wird, die unter Geheimhaltung fallen (VS-NfD).

Nun kann es ja immer mal passieren, dass sich solch eine geheime Information verirrt, z.B. wenn es auf einem Kopierer vergessen wird oder eine E-Mail versehentlich bei einem falschen Mitarbeiter (Namensvetter) ankommt.

Der Arbeitgeber möchte nun nicht nur die Mitarbeiter eines solchen Projektes auf den Umgang mit vertraulichen Dokumenten verpflichten, sondern ALLE Mitarbeiter (ca. 500). Jeder soll den Erhalt eines Merkblattes quitieren und sich verpflichten, danach zu handeln.

In der Praxis stelle ich mir Probleme vor, z.B.: Eine Reinigungskraft findet ein Blatt mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Fußboden und wirft es in einen Papierkorb. Das wäre schon ein Verstoß, da es in einen Aktenvernichter gehört hätte.

Kann der Arbeitgeber eine solche Unterschrift verlangen ? Welche Risiken gehen Arbeitnehmer mit einer solchen Unterschrift ein ?

Wer kann Rechtsquellen nennen ?

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Community-Antworten (2)

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CalicoJack

08.11.2007 um 09:10 Uhr

Hallo sbv,

Du gibst Dir ja eigentlich schon selbst die Antwort. Entweder arbeite ich in der Firma nach Sicherheitsstandsarts mit hoher Vertraulichkeitsstufe, oder eben nicht. Wenn ja dann muss ich alle Mitarbeiter sensibilisieren! Auch die erwähnte Putzfrau muss darauf hingewiesen werden das Papiere nicht direkt im Müll landen dürfen. Sowas ist doch eigentlich selbstverständlich das alle MA's mit den Unterlagen und Daten sensibel umgehen.

nachtrag: Ihr solltet zusehen das diese Bedenken in der Firma bleiben (bei diesenm Problem bezweifele ich das aber). Als Auftraggeber würde ich diesen Auftrag Euch nicht geben, ander Aufträge die nicht einer hohen Sicherheitsstufe unterliegen übrigens auch nicht!

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sbv

08.11.2007 um 15:32 Uhr

Hallo CalicoJack !

Die allgemeine Pflicht zur Vertraulichkeit von Informationen (die auch im Arbeitsvertrag steht) ist hier nicht gemeint. Die ist sowieso selbstverständlich.

Es geht hier konkret um "VS-NfD" mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Wenn die Reinigungsfrau normalerweise einen Fehler begeht, könnte sie z.B. eine Abmahnung bekommen und bei nochmaligem Verstoß eine Kündigung.

Wenn sie sowas nach Unterzeichnung einer VS-NfD-Verpflichtung macht, könnte Sie strafrechtliche Probleme durch die Bundesrepublik Deutschland bekommen, also evtl. ins Gefängnis müssen, jenachdem wie geheim das Papier war (z.B. militärische Geheimnisse) und welcher Schaden dadurch entstanden ist.

Das fände ich für eine ausländische Reinigungskraft, die vielleicht kaum genug Deutsch kann, um ein solches VS-NfD-Dokument zu erkennen etwas hart.

Bin ich da im Irrtum ?

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