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Urlaubsgeldberechnung

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Pupel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute bei uns ist mal wieder was los! Die Buchhaltung (wir haben da eine neue Kollegin)sagt dass ihre Vorgängerin die Urlaubsgeldberechnung jahrelang falsch gemacht hat. Wir Arbeiten auf Leistung, also Grundlohn plus Erarbeiteter – Leistung, nun soll auf einmal nur noch der Grundlohn Als Berechnungs- Grundlage dienen, das bedeutet für die Kollegen ein Verlust von einigen Hundert Euro. Die Buchhaltung sagt wir sollen den Kollegen sagen das, wenn sie fragen haben sie sich bei ihr melden sollen, sie würde es ihnen dann Erklären……….

Wie können wir dagegen an gehen? Gibt es dazu schon Urteile ? Pupel

2.021010

Community-Antworten (10)

B
Betsy

18.05.2012 um 10:01 Uhr

Wo ist die Zahlung von Urlaubsgeld bei Euch geregelt?

P
Pupel

18.05.2012 um 10:09 Uhr

Hallo Betsy! der AG ist aus den Tarif ausgetreten und nur wenige sind Organisiert , eigendlich kann nur die Betriebliche Übung greifen und für die ,die in der IGM sind die Nachwirkung ......kennst du oder weißt du von, ob es da Gerichturteile gibt wo muß ich suchen?

B
blackseven

18.05.2012 um 10:29 Uhr

Geht es um das Urlaubsgeld oder Urlaubentgelt?

G
gironimo

18.05.2012 um 10:46 Uhr

Ich denke, Du meinst Urlaubsentgelt. Da ist doch § 11 BUrlG ganz eindeutig.

Und das mit dem Tarif wäre auch noch zu prüfen. Steht in Euren Arbeitsverträgen nicht sowas wie ...."im übrigen gelten die tariflichen Bestimmungen...."

Ich würde den AG auffordern, sich an das Gesetz zu halten und mit Klage drohen (ist zwar ein individualanspruch, aber alle BR-Mitglieder sind ja auch betroffene AN)

B
Betsy

18.05.2012 um 11:08 Uhr

Auch wenn der Arbeitgeber ausgetreten ist, so hat der Tarifvertrag Nachwirkung. In den Arbeitsverträgen wird stehen, der ......Tarif findet Anwendung. Auch die Betriebliche Übung wird greifen. Ihr solltet einen Anwalt bemühen und Euch beraten lassen!

B
Betsy

18.05.2012 um 11:10 Uhr

gironimo, wie kommst Du darauf, dass hier vom Urlaubsentgelt die Rede ist? Pupel hat die Frage doch klar formuliert!

F
fasssungslos

18.05.2012 um 13:02 Uhr

vielleicht

  1. weil viele MA, manchmal sogar BRM, gar nicht wissen, dass es da einen unterschied gibt
  2. weil die schilderung der berechnung des urlaubsgeldes darauf hindeuten könnte, dass doch das urlaubsentgelt gemeint ist.
B
Betsy

18.05.2012 um 16:55 Uhr

Was bist Du? Ein fassungsloser gironimo?

P
Pupel

18.05.2012 um 17:50 Uhr

Gemeint ist so wie geschrieben das Urlaubsgeld, die 55 % zusätzlich zum Urlaubsentgelt.....

Danke für euer bemühen !

Weiß dazu noch jemand von Gerichts-Urteilen ? wäre doch nett wenn man dem Boss was vorlegen könnte

G
gironimo

18.05.2012 um 18:43 Uhr

... also wenn Ihr laut Tarif 55% Urlaubsgeld erhaltet, müsst Ihr die Berechnungsgrundlage schon dem Tarif entnehmen oder ggf. die Gewerkschaft fragen, wie sich die 55% berechnen.

Hier kennt ja keiner den Tarif, der bei Euch (noch) gilt.

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