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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub Umzug

S
slampi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

besteht Anspruch auf noch einen Tag Sonderurlaub, wenn man das zweite mal in einem Jahr umzieht. Laut Tarifvertrag besteht Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub, aber nicht wie oft im Jahr?!

Gruß

2.74603

Community-Antworten (3)

H
HarryPopper

13.07.2009 um 13:58 Uhr

Einen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub wegen Umzugs gibt es i.d.R.nicht. Normalerweise werden solche Tage aber im Arbeitsvertrag, Tarifvereinbarungen oder in BV's geregelt.

Laut BGB 616 besteht zwar ein Anspruch auf Sonderurlaub, sollte der AN aus persönlichen, unverschuldeten Gründen, für nicht erhebliche Zeit von der Arbeit gehindert sein, allerdings deckt dieser §§ eher den Tod eines nahen Verwandten, die Geburt eines eigenen Kindes oder die Betreuung eines eigenen erkrankten Kindes ab. Solltest Du aber aus betrieblichen Gründen umziehen müssen, weil Du versetzt wurdest, dann denke ich greift hier der § 616 BGB ;)

S
slampi

13.07.2009 um 14:44 Uhr

gereglt ist es bei unserem Tarifvertrag schon, dort steht halt 1 Tag Sonderurlaub bei Umzug- aber nicht wie oft im Jahr. Bei mir ist es halt so, dass ich das zweite mal dieses Jahr umziehe.

H
HarryPopper

13.07.2009 um 15:05 Uhr

Naja, dass mit dem 1 Tag Sonderurlaubs wegen Umzug dürfte dann wohl klar sein. Im Normalfall wird rechtlich geprüft, was die Vertragspartner unter dieser Aussage gemeint haben – treu und glauben. Ich bezweifle das man nötigenfalls ein Richter finden würde, der daraus so viele Sonderurlaubstage interpretiert, dass der AN 10 mal im Jahr umziehen kann und deshalb auch jeweils eine bezahlte Freistellung von einem Tag erhält. Allerdings zeigt diese Passus, dass die beteiligten Vertragspartner noch etwas Übung mit solchen Formulierungen benötigen ;)

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