Samstagsarbeit
Hallo ... eine Kurze Frage habe ich bezüglich freier Tag in der Woche . Laut unserem Vorgesetzten steht uns kein freier Samstag im Monat zu. Ist diese Info so richtig?
Community-Antworten (17)
13.07.2009 um 11:02 Uhr
@Jungevommeer Das sind ein bisschen wenig Infos, was steht denn in euren Verträgen zur Wochenarbeitszeit bzw, der Arbeitstage? Meine Woche geht z.B. auch von Dienstags bis Samstags.
13.07.2009 um 11:19 Uhr
@carrie In den Verträgen ist folgendes definiert: ...die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.... Die Anzahl der Arbeitstage ist nicht näher beschrieben.
13.07.2009 um 11:26 Uhr
@Jungevommeer
das ist immernoch etwas dünn an Information. Wie ist eure tägliche Arbeitszeit gestaffelt? Wenn ihr täglich 8 Stunden arbeitet, habt ihr die 40 Stunden freitags voll. Samstag wäre dann somit Überzeit. Bei nur 6 Stunden täglich sieht das ganz anders aus. Es kommt auf die genauen Umstände an.
13.07.2009 um 11:27 Uhr
@ Jungevommeer, laut Gesetz ist alles Werktag, was nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Wenn in Euren AV`s steht Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, können diese auf die Tage Montag bis Samstag verteilt werden. Der BR hat hier aber nach § 87 BetrVG Mitbestimmung.
13.07.2009 um 11:42 Uhr
@thüringer
Es wird von Filiale zu Filiale anders gearbeitet (5X8 Stunden, 6X6,666 usw.), eben je nach betrieblicher Notwendigkeit. Wie heißt es so schön in den Arbeitsverträgen: ....es wird eine flexible Arbeitszeitregelung vereinbart..... Die Frage ist nur, habe ich ein "Anrecht" auf ein (oder zwei) zusammenhängende Wochenenden im Monat?
13.07.2009 um 11:57 Uhr
@ Jungevommeer, ein "Anrecht" hast Du nicht.
13.07.2009 um 12:01 Uhr
@Jungevommeer Ihr habt offenbar auch keinen Betriebsrat!?
13.07.2009 um 12:04 Uhr
@Jungevommeer
im ArbZG steht im §11 "(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben." Da ist also nix geregelt für ein oder zwei zusammenhängende Wochenenden. Genauso ist aufgrund des ArbZG klar definiert, dass man maximal 19 Tage "am Stück" arbeiten kann, wenn alle anderen Vorschriften eingehalten werden. Mehr aber auch nicht. Alles andere ist so, wie es schon pitsieben beschreibt. Für die Einhaltung der Gesetze und des evtl. TV bei euch ist der AG und der BR zuständig, wenn es denn einen gibt bei euch.....
13.07.2009 um 12:16 Uhr
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Jetzt habe ich den Durchblick :)
13.07.2009 um 14:13 Uhr
@Jungevommeer,
leider hast Du die Frage nach einem BR in Eurem Betrieb nicht beantwortet, habt Ihr einen oder nicht? Des weiteren würde mich interessieren wie lange Du in dem Betrieb bereits tätig bis. Wie die allgemein herrschende Meinung zu diesem Thema ist wurde bereits geschrieben, allerdings fehlt da einiges. Es gibt da u.U. schon doch Möglichkeiten freie WE's rechtlich durchzusetzen. Zum einen über das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), zum anderen stehen Familien mit Kindern unter dem besonderen Schutz des Staates ;)
13.07.2009 um 14:40 Uhr
@HarryPopper Ja, wir haben einen BR, dort wurde ähnlich argumentiert wie bei "galaxy". Aber es schadet ja nicht noch eine zweite Meinung einzuholen. Im Unternehmen bin ich seit 9 Jahren beschäftigt, konnte zu diesem Thema mit meinen Vorgesetzten aber bisher immer eine Lösung auf dem "kurzen Dienstweg" finden. Die Aussicht jetzt jeden Samstag arbeiten zu gehen, finde ich nicht so toll.
13.07.2009 um 14:57 Uhr
Dann rede am besten mit dem BR über diese Thematik. Möglicherweise werden durch die regelmäßigen Arbeits-WE's ja soziale Kontakte unterbunden. Hast Du Kinder, solltest Du dem BR dies mitteilen und auf mindestens zwei freie WE's im Monat bestehen. Ich fragte wegen Deiner Betriebszugehörigkeit nur deswegen, weil man mache Dinge im Arbeitsleben auch mal energischer durchsetzen muss, gerade dann, wenn sie einem wichtig sind und man nicht mehr in der Probezeit ist ;)
13.07.2009 um 15:22 Uhr
Hallo Harry,
...Hast Du Kinder, solltest Du dem BR dies mitteilen und auf mindestens zwei freie WE's im Monat bestehen...
Cool,wenn du mir jetzt noch sagst wie ich das rechtlich begründen kann. Klasse!
13.07.2009 um 15:37 Uhr
@Hermiene,
Familien mit Kinder bzw. Ehen stehen unter dem besonderen (!) Schutz des Staates! Dies ist auch im Art. 6 Grundgesetz so verankert. Sollte sich Dein Kind z.B. von Dir sozial entfernen, Alpträume bekommen, schlechter in der Schule werden weil Mama und / oder Pappa ständig, am für das Kind regelmässig freien WE, arbeiten müssen oder es regelmäßig zu Probleme mit Beauftragung von Tagesmüttern für das WE kommt oder die Ehefrau bzw. Ehemann sich wegen ständiger WE_Arbeit massiv vernachlässigt fühlt – was ja mitunter bis zu einer Scheidung und somit Zerrüttung einer intakten Familie und Ehe ausarten kann -, dann sehe ich hier sicherlich gute Argumente mindestens zwei WE's pro Monat durchzusetzen.
13.07.2009 um 15:42 Uhr
@ Jungevommeer Wa rum argumentiert euer BR nur mit dem Arbeitszeitgesetz. Dieses legt lediglich Mindeststandards fest. Er sollte eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit anstreben. Darin könnte dann u.a. auch die Anzahl arbeitsfreier Wochenenden festgelegt werden. Da eine derartige Betriebsvereinbarung vom BR erzwungen werden kann, muss sich euer Arbeitgeber mit dem BR in Verhandlung begeben. Mach deinem BR doch mal so einen Vorschlag!!!
13.07.2009 um 16:29 Uhr
Sehr richtig Oluscha! Die maßgeblichen Gesetze stellen nur (!) die Mindeststandards dar! Nur manche AG biegen sich die Gesetze so zurecht wie sie sie benötigen oder gerne hätten. Nicht selten sind BR's dabei aber Handlanger, weil sie weder die Muße noch die Lust haben sich tiefer in die Materie einzuarbeiten oder selber Angst vor Repressalien des AG's haben. Dabei vergessen sie aber zumeist, dass zwar von den Gesetzen abgewichen werden darf aber nie (!) zu Ungunsten der AN! Es gibt Betriebe, worunter auch der fällt wo ich meine Einnahmen beziehe, wo man regelmäßig mit der Keule arbeiten muss.
Ganz schlimm für die MA wird es, wenn der BR von der GF nicht mehr Ernst genommen wird, weil dieser bei vielen Dingen seiner Arbeit denkt, dass er sich einem Geheimbund angeschlossen hat, wo die Meinungen und Belange der AN eher zweitrangig sind – Informationspflichten also ständig nicht wahrgenommen werden und MA sich mit ständig schlechter werdenden Arbeitsbedingungen abplagen müssen, weil der BR glaubt noch etwas werden zu wollen in dem Betrieb in dem er BR Pflichten angenommen hat.
Einige der Probleme sind u.a. eben die arbeitsfreien WE's, Pausenregelungen, Ruhezeiten zwischen zwei Diensten. Obwohl dem BR handfeste Werkzeuge zur Verfügung stehen, dies gesetzeskonform zu regulieren, tun einige das eben nicht, aus den o.g. Gründen, traurig aber wahr. Deshalb finde ich Foren wie dieses hier so wichtig! Aber das sind andere Themen ;)
13.07.2009 um 16:42 Uhr
@ HarryPopper
Davon kann ich auch ein Lied (nein eigentlich eine Ballade) singen! Unser vorheriger BR beschäftigte sich mit der Organisation von Betriebsausflügen, während gleichzeitig noch nicht mal die Mindestkriterien des Arbeitszeitgesetzes erfüllt wurden. Als unser neues Gremium gewählt wurde, standen wir permanent vor dem Arbeitsgericht, bis der AG begriffen hatte, dass das BetrVG kein Märchenbuch ist. Repressalien gab es uns gegenüber on Mass.
Ich denke nur, wenn man als BR gewählt wurde muss man nach besten Kräften die Interessen der AN vertreten. Wenn man das nicht mehr kann ( Angst, Überforderung etc.), will ich das nicht verurteilen, aber die Konsequnz muss dann eine Mandatsniederlegung sein.
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