Berechnung des Feiertags-Vorwegabzugs bei Teilzeitkräften-Bereich Krankenhaus
Liebe Forumsteilnehmer,
nachdem ich in unserem Krankenhaus nicht in der Pflege arbeite, habe ich folgendes Verständnisproblem:
Bei der Dienstplangestaltung gibt es den sogenannten Feiertags-Vorwegabzug.
Gibt es da Unterschiede bei Teilzeitkräften, z.B. 50%, wenn diese ihre Schichten täglich a3,85 Stunden bzw. ganze Schichten a7,7 Stunden leisten?
Eine Kollegin arbeitet immer nur an Montagen und Donnerstagen in ganzen Schichten und sie meint, bei der Stundenberechnung wäre sie benachteiligt gegenüber Kolleginnen, welche täglich nur 3,85 Stunden arbeiten?!?
Kann mir dabei bitte jemand behilflich sein "Licht ins Dunkel" zu bringen?!?
Vielen Dank.
Maria
Community-Antworten (4)
12.07.2009 um 23:46 Uhr
@ MariaBasilika
Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, beziehst du dich auf den Ausgleichstag nach § 11 Abs 3 Arbeitszeitgesetz. Eine Benachteiligung der Kollegin in Vollzeit (Koll.A) kann ich nicht erkennen. Die Kollegin in Teilzeit erbringt ihre Arbeitsleistung am Feiertag ebenfalls in Teilzeit, dafür erhält sie an einem anderen Tag 3,85 Stunden gutgeschrieben, braucht aber nicht zu arbeiten. Wenn Koll. A an einem Feiertag arbeitet erbringt sie 7,7 Stunden Arbeitsleistung, und bekommt dafür 7,7 Stunden am Ausgleichstag.
Welche Argumente führt denn Koll. A an, dass sie sich benachteiligt fühlt?
13.07.2009 um 02:33 Uhr
Maria Basilika, ich kenne mich zwar etwas mit Dienstplanung in der Pflege aus, aber bitte was meinst Du denn mit "Feiertags-Vorwegabzug"?
Oluscha, das ArbZG hat aber eigentlich nichts mit der Vergütung zu tun. Ein Ausgleichstag könnte auch an einem ohnehin freien Werktag gewährt werden. Wie ein Feiertag stunden- oder einkommensmäßig vergütet wird, lässt sich eher dem TV oder AV entnehmen.
13.07.2009 um 09:54 Uhr
@MariaBasilika
Feiertags-Vorwegabzug bedeutet,IMHO, nichts anderes als das die "Sollarbeitszeit" für dieses Monat um diesen Feiertag gekürzt ist. Beispiel: Sollarbeitszeit 38,5 Std-Woche für den Monat Mai 2009 ohne gesetzliche Feiertage 21 AT x 7,7 Std bei einer 5-Tage Woche = 161,7 Stunden. Nun hat der Mai 2 Feiertage, "1Mai" und "Christi Himmelfahrt" am 21.05. Diese beiden Tage werden in der Berechnug vorweg abgezogen = 19 AT x 7,7 Std = 146,3 Std. Demnach ist es völlig unerheblich wieviel Stunden ich am Tag arbeite, bei 7,7 habe ich 19 AT als Vollzeitkraft zu leisten und bei 3,85 muss ich auch 19 AT als Teilzeitkraft arbeiten, da wird nur der einzelne Tag mit 3,85 berechnet. Wie ihr bei euch im KH die Arbeitszeit auf die einzelnen Tage verteilt, ob die betroffenen Kollegin "voll" 7,7 Std arbeitet, oder nur 3,85 ist bei dem Feiertags-Vorwegabzug gleichgültig. Ich kann keine Nachteile für Sie erkennen, sie muss im Rahmen ihres AV die Sollstunden erbringen die vereinbart sind und wie die sich auf die einzelnen Arbeitstage verteilen ist im Dienstplan festgelegt und der Dienstplan ist ja vom BR genehmigt, davon gehe ich zumindest aus.
13.07.2009 um 15:03 Uhr
galaxy, danke Dir, nun weiß ich auch wieder mehr...;-)))
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