Erstellt am 09.07.2020 um 14:54 Uhr von wdliss
Woraus ergibt sich denn die Vereinbarung der Kurzarbeit des AG mit euch? Habt ihr einen TV oder als Individualvereinbarung mit jedem einzelnen? Dort sollte vereinbart sein, wie kurzfristig jeder abrufbereit sein soll.
Wenn du zudem an den Kurzarbeitstagen genehmigt Urlaub hast bist du aber sowieso raus. In deinem Urlaub musst du nie Abrufbereit sein.
Erstellt am 09.07.2020 um 17:53 Uhr von Kratzbürste
Wenn du einen Urlaubstag genehmigt bekommen hast, ist Urlaub und nichts anderes.
Erstellt am 09.07.2020 um 18:21 Uhr von Dummerhund
Ich könnte mir hier gut vorstellen (und das entnehme ich mal der Überschrift) das der Fragesteller nicht wirklich Urlaub hat. Möglich wäre das es auf einem Formformular das dort schon seit Ewigkeiten existiert die Rubrik Kurzarbeit nicht gibt und es unter Urlaub und dann weiter unter Grund die Kurzarbeit geführt wird. Aber nur Vermutung: