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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

In Kurzarbeit Rufbereitschaft

S
Silvio
Jul 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, unser AG hat einen Schreiben raus gehangen mit Schliesstagen (also für jeden Freitag Kurzarbeit im Juli) , aber ohne darauf hinzuweisen das wir Abruf bereit sein sollen. Jetzt ist meine Frage: ich habe für jeden Freitag im Juli ein Urlaubsschein ausgefüllt mit Begründung Kurzarbeit und natürlich auch schon teilweise verplant mit Terminen und Kinder in Schule und Kita schaffen , darf er mich dann ungefragt einplanen oder wie sollte ich mich da verhalten...wir haben leider noch keinen BR!

Danke

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Community-Antworten (3)

W
wdliss

09.07.2020 um 16:54 Uhr

Woraus ergibt sich denn die Vereinbarung der Kurzarbeit des AG mit euch? Habt ihr einen TV oder als Individualvereinbarung mit jedem einzelnen? Dort sollte vereinbart sein, wie kurzfristig jeder abrufbereit sein soll. Wenn du zudem an den Kurzarbeitstagen genehmigt Urlaub hast bist du aber sowieso raus. In deinem Urlaub musst du nie Abrufbereit sein.

K
kratzbürste

09.07.2020 um 19:53 Uhr

Wenn du einen Urlaubstag genehmigt bekommen hast, ist Urlaub und nichts anderes.

D
DummerHund

09.07.2020 um 20:21 Uhr

Ich könnte mir hier gut vorstellen (und das entnehme ich mal der Überschrift) das der Fragesteller nicht wirklich Urlaub hat. Möglich wäre das es auf einem Formformular das dort schon seit Ewigkeiten existiert die Rubrik Kurzarbeit nicht gibt und es unter Urlaub und dann weiter unter Grund die Kurzarbeit geführt wird. Aber nur Vermutung:

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