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dienstplan

C
cassy
Jan 2018 bearbeitet

hallo ihr. wir sind ein pflegeheim und im dienstplan für august ist plötzlich eingetragen,dass die fachkräfte an ihrem freien tag pflegeplanung machen sollen. bisher wurde das vor oder nach dem dienst gemacht. frei ist frei !! wir wissen aber nicht wirklich wo wir nachsehen sollen ob das individuell geregelt werden kann. danke cassy

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Community-Antworten (4)

O
Oluscha

12.07.2009 um 16:33 Uhr

@ cassy Ist der Dienstplan bereits in Kraft getreten, also vom Arbeitgeber unterschrieben und vom Betriebsrat zugestimmt? Wenn ja ist eine Änderung der Dienstpläne nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, gemäß § 87 Abs 1 Nr 3.

Aber mal eine andere Frage. Wieso müsst ihr Pflegeplanungen außerhalb der Arbeitszeit schreiben???

R
rainerw

12.07.2009 um 18:31 Uhr

Ist der freie Tag dann an einem anderem Tag vorgesehen? Wenn nein, ist das mitbestimmungspflichtige Mehrarbeit.

O
Oluscha

12.07.2009 um 18:36 Uhr

@ rainerw Jede Änderung eines in Kraft getretenen Dienstplanes ist mitbestimmungspflichtig!

N
nicoline

12.07.2009 um 23:25 Uhr

@cassy bisher wurde das vor oder nach dem dienst gemacht.

frei ist frei !!

Ne echt, und vor oder nach dem Dienst ist nicht frei?????????????????

Wenn im Dienstplan Pflegeplanung eingetragen ist, dann ist das Arbeitszeit und nicht frei. Frei müßte dann mindestens an einem anderen Tag gewährt werden!

individuell geregelt werden kann

Im AV/ und/oder TV kann geregelt werden, dass der AN bei betrieblicher Notwendigkeit zu Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet werden kann. Unabhängig davon ist dieses mitbestimmungspflichtig, so denn ein BR/PR vorhanden ist, wie auch die Änderung eines schon verbindlichen Dienstplanes.

Vielleicht nützlich, mal hier rein zu schauen:

http://www.schichtplanfibel.de/ > kopieren und einfügen.

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