Erstellt am 12.07.2009 um 14:33 Uhr von Oluscha
@ cassy
Ist der Dienstplan bereits in Kraft getreten, also vom Arbeitgeber unterschrieben und vom Betriebsrat zugestimmt?
Wenn ja ist eine Änderung der Dienstpläne nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, gemäß § 87 Abs 1 Nr 3.
Aber mal eine andere Frage. Wieso müsst ihr Pflegeplanungen außerhalb der Arbeitszeit schreiben???
Erstellt am 12.07.2009 um 16:31 Uhr von rainerw
Ist der freie Tag dann an einem anderem Tag vorgesehen?
Wenn nein, ist das mitbestimmungspflichtige Mehrarbeit.
Erstellt am 12.07.2009 um 16:36 Uhr von Oluscha
@ rainerw
Jede Änderung eines in Kraft getretenen Dienstplanes ist mitbestimmungspflichtig!
Erstellt am 12.07.2009 um 21:25 Uhr von nicoline
@cassy
*bisher wurde das vor oder nach dem dienst gemacht.*
*frei ist frei !!*
Ne echt, und vor oder nach dem Dienst ist nicht frei?????????????????
Wenn im Dienstplan Pflegeplanung eingetragen ist, dann ist das Arbeitszeit und nicht frei. Frei müßte dann mindestens an einem anderen Tag gewährt werden!
*individuell geregelt werden kann*
Im AV/ und/oder TV kann geregelt werden, dass der AN bei betrieblicher Notwendigkeit zu Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet werden kann. Unabhängig davon ist dieses mitbestimmungspflichtig, so denn ein BR/PR vorhanden ist, wie auch die Änderung eines schon verbindlichen Dienstplanes.
Vielleicht nützlich, mal hier rein zu schauen:
http://www.schichtplanfibel.de/ > kopieren und einfügen.