Anrechnung von Urlaub während Kurzarbeit
Im July haben wir einige Mitarbeiter auf 50% Kurzarbeit also 92 Sollarbeitsstunden. Dazu haben sie noch eine Woche Urlaub also 40h. Die Personalabteilung berechnete die neuen Sollarbeitsstunden abzüglich des Urlaubs wie folgt: 92 Sollarbeitsstunden minus 50% der 40 Urlaubsstunden = 72 Sollarbeitsstunden. Ist das korrekt? Meines Wissens werden Urlaubstage immer zu 100% angerechnet und nicht zu 50% wie in diesem Fall. Vielen Dank schon mal.
Community-Antworten (11)
08.07.2020 um 10:52 Uhr
Dein Wissen ist korrekt!
08.07.2020 um 11:58 Uhr
Vielen Dank für die Antwort. Heißt, dass in dem Fall der Urlaub voll mit 40h angerechnet wird und der Mitarbeiter lediglich 52h arbeiten muss?
08.07.2020 um 13:09 Uhr
Ist nicht einfach nur der Rechenansatz schlecht aber das Ergebnis richtig? Der Juli hat 23 Arbeitstage. Bei 50% Kurzarbeit ergibt das 23 * (8 / 2) = 92 Sollarbeitsstunden. Wenn ich nun 5 Urlaubstage habe reduzieren sich die Arbeitstage auf 18 und somit die Sollarbeitsstunden auf 18 * (8 / 2) = 72. Oder liege ich da falsch?
08.07.2020 um 13:15 Uhr
Ja du liegst imho falsch
Sollarbeitszeit = 23 * 8 = 184 Stunden . / . 50 KUG = 92 Stunden verbleiben 92 Stunden
Diese 92 Stunden werden durch IST Zeit = 5 * 8 Std Urlaub gekürzt = 40 h verbleiben 52 Stunden zu arbeiten.
09.07.2020 um 12:26 Uhr
@ Kjarrigan: Da würde ich aber deutlich widersprechen. Für die Zeit des Urlaubs fällt keine Kurzarbeit an. Die Kurzarbeit gilt nur für 18 Tage. Die Rechnung wdliss ist deshalb richtig.
09.07.2020 um 13:43 Uhr
@seehas - ich glaube du hast es nicht verstanden
09.07.2020 um 14:22 Uhr
Was passiert, wenn ich im Juli drei Wochen Urlaub hätte?
09.07.2020 um 15:20 Uhr
lt AV: 23 * 8 = 184 Std. 15 * 8 Std. Urlaub = 120 Std verbleibend (voll zu bezahlen) Rest 64 Std (Absprache mit AG) entweder KUG dann hättest du halt "nur" 34,78 % Kurzarbeit statt 50 %.
Es kommt aber auch darauf an WANN genau denn der Urlaubsplan (Wunsch) gestellt wurde.
Wenn der Plan für Juli schon vorsah du bleibst vom 01.07 - 15.07. zuhause (KUG) und arbeitest vom 16.07. - 31.07. - dann brauchst auch nur 12 Tage Urlaub für diese Zeit.
09.07.2020 um 15:56 Uhr
"dann hättest du halt "nur" 34,78 % Kurzarbeit statt 50 %."
spätestens hier müsste auffallen, dass an der Argumentation irgendwas nicht richtig sein kann ...
10.07.2020 um 09:53 Uhr
Während des Urlaubs besteht Anspruch auf das ungekürzte Gehalt, und zwar unabhängig davon wann der Urlaubsantrag gestellt wurde. Werden die im Urlaub "erbrachten" Stunden auf das Kontingent der Kurzarbeit angerechnet ist das eine indirekte Reduzierung des Einkommens. Für die Zeit in der kein Urlaub genommen wird, werden dann die zu arbeitenden (und vom Chef zu bezahlenden) Stunden errechnet. Bei drei Wochen Urlaub bleiben dann noch 8 Tage Kurzarbeit (23-15=8). Von den hier zu erbringenden Stunden (8 x 8 = 64) wird die Hälfte erbracht (64 / 2 = 32) und bezahlt. Die Personalabteilung hat einen seltsamen Rechenweg gewählt, liegt im Ergebnis aber richtig.
13.07.2020 um 11:18 Uhr
Moin,
m.E. können beide Rechenansätze (von Seehas wie von Kjarrigan) korrekt sein. Es kommt drauf an was vereinbart (BV) wurde.
Hintergrund: Kurzarbeitergeld gibt es grundsätzlich nur für ausgefallene Arbeit. Wenn Du Urlaub hast, kann keine Arbeit ausfallen, also für die Urlaubstage ist es schonmal eindeutig. Da gilt die vollständige Lohnfortzahlung.
Was die restlichen Arbeitstage angeht: Diese Prozentsätze sind nur maximale Absichtsmeldungen an die Agentur für Arbeit. Relevant ist dagegen nur, wieviel Arbeit tatsächlich ausgefallen ist. Theoretisch könnten das 184 Stunden minus Urlaub (40h) = 144h, und davon 50% = 72 Stunden sein. Wie viel es aber tatsächlich dann ist ergibt sich nach dem konkreten Arbeitsausfall, der auch geringer sein kann.
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