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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsweg = Arbeitszeit?

I
Icemen
Nov 2016 bearbeitet

Moin Moin,

habe da mal eine Frage. Und zwar geht es um die Formel Arbeitsweg = Arbeitszeit. Hierzu gibt es ja unterschiedliche Meinungen aber welche die Richtige ist lässt sich nur schwer filtern. Vileicht kann mir einer anhand dieses Bsp. helf.

AN hat einen festen Arbeitsplatz und arbeitet von Montag bis Freitag. An einem Samstag soll er nun die Firma an einem Messestand, der etwas weiter entfernt ist als sein normaler Arbeitsplatz, vertreten. Wan fängt die Arbeitszeit für den AN an? Ab der Haustür? oder erst am Messestand? Gibt es auch eine gesetzliche Grundlage?

Vielen Dank schon mal im voraus!

MC

4.44805

Community-Antworten (5)

F
FranzKafka

08.07.2009 um 13:46 Uhr

Reisezeiten sind streng genommen keine Arbeitszeiten. Zumindest nicht, wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden und man nicht den Nachweis erbringen kann, dass man z.B. in der Bahn gearbeitet hat. Bei Reisen mit dem Auto sieht das m.E. anders aus. Hierbei kann man ja schlecht schummern oder in neuesten Harry Potter lesen. Na ja, kann man schon, ist aber in dem Fall nicht gesundheitsförderlich.

Wenn bei euch der Samstag kein Regelarbeitstag ist, dürfte es sich um zustimmungspflichtige Überstunden handeln. Aber das ist ja sicherlich bekannt.

E
Erwin

08.07.2009 um 13:58 Uhr

@Icemen

Formel Arbeitsweg = Arbeitszeit

Dieses betrifft doch aber nicht den täglichen Weg zur Arbeit. Hier beginnt i.d.R. die Arbeitszeit beim Betreten des Geländes/ Arbeitsplatz also mit dem Efassen (Stempeluhr) der Arbeitszeit.

Gehört der Arbeitsort am Messestand zu seinen Aufgaben lt. ArbV. Sind dort also 2 unterschiedliche Arbeitsorte erwähnt? Wenn nein dürfte es sich um eine Dienstreise handeln und dann entsprechend der hier geltenden Regelungen zu behandeln.

I
Icemen

08.07.2009 um 14:27 Uhr

Vertraglich ist hier leider nichts geregelt. Mit dem Messestand ist auch nicht von dauer. Wenn man Materialien für den Messestand transportiert, wäre das dann doch auch schon arbeit, egal ob mit den Öffentlichen oder PKW, oder nicht?

S
Schmusezecke

08.07.2009 um 16:19 Uhr

Hey Icemen hier habe ich unter §87 im Fitting unter Randnr. 96 etwas gefunden. Hier ist es gut Erklärt, vielleicht hilft es Dir ja weiter.

I
Icemen

08.07.2009 um 16:37 Uhr

Vielen Dank. A bissel hilfts;-)

Ice

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