Arbeitsweg verlängert sich bei Hochwasser
Hallo zusammen, Mein arbeitsweg dauert ca. 20 Minuten normalerweise. Heute bei Hochwasser dauerte der ca. 1,5 Stunde ( wegen Umwege...). Ich habe auch 1 Std. Verspätung. Habe ich Recht auf etwas wie Teil von den Fahrten als Arbeitszeit anzurechnen? Danke im voraus. I.Tsanev
Community-Antworten (2)
25.12.2023 um 16:34 Uhr
Hallo Tsaneva,
Leider nein.
Der Anfahrweg geht zu Lasters des Arbeitnehmers.
Der AN ist verpflichtet , so früh wie möglich los zu fahren, um pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen.
Wenn natürlich die Fähre auf Grund des Hochwassers nicht geht ,dann ist das ärgerlich aber der Umweg geht zu Lasten des Arbeitnehmers.
Schöne Feiertage
25.12.2023 um 16:55 Uhr
Danke Ihnen LG I.Tsaneva
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