Einsicht in die Bruttolohn - und Gehaltslisten - muss jemand von der Geschäftsleitung wärend der Einsichtnahme anweswnd sein?
Hallo, wer kann mir sagen ob jemand von der Geschäftsleitung wärend der Einsichtnahme anweswnd sein muss? oder kann uns mit einem BAG Urteil, was den AG davon entbindet weiterhelfen.
Community-Antworten (9)
07.07.2009 um 17:31 Uhr
Hi,
eine Anwesenheitspflicht halte ich für unwahrscheinlich aber das ist vermutlich auch nicht gemeint. Die GL oder ein Vertreter darf dabei sein aber keine Kontrolle ausüben:
Bei der Einsichtnahme des Betriebsausschusses bzw. einzelner Betriebsratsmitglieder in die Bruttolohn- und Gehaltslisten dürfen keine Personen anwesend sein, die den Betriebsrat überwachen oder mit seiner Überwachung beauftragt sind.
BAG 7. Senat, Beschluß vom 16.08.1995 - 7 ABR 63/94, 2. Instanz: LAG Brem.
Hoffe das hilft.
Gruss, Kai
08.07.2009 um 14:01 Uhr
Es ist richtig das die GL dabei sein darf, ihr dürft euch aber auch handschriftliche Notizen aus den Akten schreiben Betr.VG §80 (2) Gruß Nobbi
08.07.2009 um 15:51 Uhr
@nobbi: Ein Vertreter der GL will_unbedingt anwesend sein - da muss er aber gut erklären können, warum das keine Überwachung ist...
08.07.2009 um 16:06 Uhr
@Edmond Was wollt ihr denn "Einsehen"?
08.07.2009 um 17:31 Uhr
Wir wollen uns einen Überblick verschaffen wie Gelder im Unternehmen verteielt werden (Gleichbehandlungsprinzip).
08.07.2009 um 20:01 Uhr
@Edmond Wie gross seid ihr?
09.07.2009 um 08:09 Uhr
Wir haben ca. 1100 MA davon 150 AT, der BR besteht aus 13 Mitgliedern davon 3 Freigestellte
09.07.2009 um 11:07 Uhr
@Edmond Das ist dann aber doch eher der Job des WA.
09.07.2009 um 11:11 Uhr
Den WA gibt es leider noch nicht.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Einsicht in Bruttolohn- und Gehaltslisten älteren Datums
ÄlterEinsicht in Bruttolohn- und Gehaltslisten: Wir sind ein sehr neuer und sehr unerfahrener Betriebsrat. In den letzten Monaten kam es bei uns zu einem Betriebsübergang (völlig an uns vorbei - aber da
Einsicht in Lohn,- und Gehaltslisten
ÄlterHallo zusammen, wir haben im Gremium die Einsicht in die Lohn,- und Gehaltslisten beschlossen. Soweit dürfte darin kein Problem bestehen da dieses Recht ja im BetrVG verankert ist. Nunmehr besteht
Einsichtsrecht des BR in Bruttolohn und Gehaltslisten - auch die von BR-Mitgliedern?
ÄlterHallo Kollegen/innen Unser BR möchte Einsicht in di Bruttolohn u. Gehaltslisten (Gewerblich+Angestellte).Aber einige BRM (Angestellte) möchte verhindern das in ihre Listen einsicht genommen wird.Unse
Einsicht in Bruttolohn- und Gehaltslisten
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, eine bescheidene Frage: Muss der BR einen Grund angeben, wenn er Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten haben möchte? Oder reicht ein normales Schreiben aus