W.A.F. LogoSeminare

Einsicht in die Bruttolohn - und Gehaltslisten - muss jemand von der Geschäftsleitung wärend der Einsichtnahme anweswnd sein?

E
Edmond
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer kann mir sagen ob jemand von der Geschäftsleitung wärend der Einsichtnahme anweswnd sein muss? oder kann uns mit einem BAG Urteil, was den AG davon entbindet weiterhelfen.

5.08809

Community-Antworten (9)

S
sandman

07.07.2009 um 17:31 Uhr

Hi,

eine Anwesenheitspflicht halte ich für unwahrscheinlich aber das ist vermutlich auch nicht gemeint. Die GL oder ein Vertreter darf dabei sein aber keine Kontrolle ausüben:

Bei der Einsichtnahme des Betriebsausschusses bzw. einzelner Betriebsratsmitglieder in die Bruttolohn- und Gehaltslisten dürfen keine Personen anwesend sein, die den Betriebsrat überwachen oder mit seiner Überwachung beauftragt sind.

BAG 7. Senat, Beschluß vom 16.08.1995 - 7 ABR 63/94, 2. Instanz: LAG Brem.

Hoffe das hilft.

Gruss, Kai

N
Nobbi

08.07.2009 um 14:01 Uhr

Es ist richtig das die GL dabei sein darf, ihr dürft euch aber auch handschriftliche Notizen aus den Akten schreiben Betr.VG §80 (2) Gruß Nobbi

P
Petrus

08.07.2009 um 15:51 Uhr

@nobbi: Ein Vertreter der GL will_unbedingt anwesend sein - da muss er aber gut erklären können, warum das keine Überwachung ist...

I
Immie

08.07.2009 um 16:06 Uhr

@Edmond Was wollt ihr denn "Einsehen"?

E
Edmond

08.07.2009 um 17:31 Uhr

Wir wollen uns einen Überblick verschaffen wie Gelder im Unternehmen verteielt werden (Gleichbehandlungsprinzip).

I
Immie

08.07.2009 um 20:01 Uhr

@Edmond Wie gross seid ihr?

E
Edmond

09.07.2009 um 08:09 Uhr

Wir haben ca. 1100 MA davon 150 AT, der BR besteht aus 13 Mitgliedern davon 3 Freigestellte

I
Immie

09.07.2009 um 11:07 Uhr

@Edmond Das ist dann aber doch eher der Job des WA.

E
Edmond

09.07.2009 um 11:11 Uhr

Den WA gibt es leider noch nicht.

Ihre Antwort