W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlte Freistellung nach § 616 BGB

S
schubs
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hier eine Frage zur Auslegung des § 616 BGB. Die Tochter eines Mitarbeiters, der üblicherweise Mo - Fr arbeitet, heiratet an einem Samstag. Der Mitarbeiter möchte am nachfolgenden Montag die bezahlte Freistellung. Es gibt keinen TV - aber die Nachwirkung des MTV der IGM. Im MTV steht "das Ereignis muss in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stehen". In anderen Quellen steht, dass durch das Ereignis Arbeitszeit ausfallen muss. Was ist nun richtig? Vielen Dank für Euere Antwort. MfG Steffen

5.15005

Community-Antworten (5)

S
Sternburg

07.07.2009 um 14:49 Uhr

Hallo schubs,

da Du speziell den § 616 BGB ansprichst - danach dürfte der Mitarbeiter den Montag nach der Hochzeit nicht frei bekommen, denn der 616 sagt, wie auch die von Dir erwähnten 'anderen Quellen': "...durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

An der Dienstleistung verhindert ist er aber am Montag nicht mehr, wenn die Hochzeit am Samstag stattfindet.

Inwieweit ein zeitlicher Zusammenhang entsprechende dem MTV der IGM gesehen werden kann, müsste jemand beantworten, der sich mehr damit auskennt als ich ;-)

S
Schlumpinese

07.07.2009 um 15:22 Uhr

Na dann lies doch mal den Text weiter... §13.2.6 MTV Tarifgebiet Südwürtemberg/Hohenzollern

Der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit muss in zeitlichem Zusammenhang mit dem Anlass stehen. In den Fällen der §§ 13.2.2, 13.2.3 und 13.2.4 (das ist deiner) besteht der zeitliche Zusammenhang noch bis zu sechs Wochen nach Eintritt des Anlasses.

M
monalisa

07.07.2009 um 15:41 Uhr

@Schlumpinese, du hättest vollkommen recht, wenn 'schubs' seinen Arbeitsplatz im Südwürttemberg/Hohenzollerischen Zuständigkeitsbereich hat.

Es kann sehr wohl Unterschiede in den verschiedenen Tarifgebieten geben. In dem einen ist es so wie von dir beschrieben und in einem anderen schon wieder anders.

S
Schlumpinese

07.07.2009 um 16:02 Uhr

@ Mona Lisa

Na klar! Deshalb schreib ich das ja hin! Ich denke schubs hat wohl noch irgendwo nen für ihn passenden TV. Er sagt ja, dass selbiger in der Nachwirkung ist.

S
Shire

07.07.2009 um 16:02 Uhr

Obwohl ich auch Betriebsrat und Gewerkschaftler bin: Andere haben Probleme, am Montag nach ihrer eigenen Hochzeit frei zu bekommen. Ich finde das mit der Hocj´hzeit der Tochter ziemlich überzogen!

Ihre Antwort