Muß AG mir den unfreiwilligen Freien Tag vergüten?
Guten Abend Freunde,ich muß euch jetzt mal um was bitten, denn mein BR lässt mich etwas im Stich. In meinem Arbeitsvertrag steht dass meine Monatliche Arbeitsstunden zahl 168 ist.Zu Beginn des Monats zeigen mir meine Dienstpläne aber dass ich 180std.arbeiten werde.Kein Problem soweit.Ich habe 6 Tages Schichtblöcke.Jetzt zu meinem Problem:Manchmal passiert es dass mein AG an einem Tag zuviele Mitarbeiter hat und lässt dann je 1-2 Leute zuhause.Sagt denen die sollen für den Notfall erreichbar sein.Wir haben keine Regelungen wie Arbeit auf Abruf etc.!Nun meine Frage an Euch:Wenn ich dem AG sage ich möchte an dem Tag aber arbeiten und er mir trotzdem keinen Arbeitsplatz geben kann,ist er dann nicht sogar verpflichtet mir den Tag zu bezahlen?
Community-Antworten (3)
06.07.2009 um 03:58 Uhr
§ 615 BGB Annahmeverzug stehst du im dienstplan, hast du dienst, gibts keine arbeit und der AG verzichtet einseitig auf deine dienste, obwohl du dich anbietest, hast du dennoch anspruch auf lohn
arbeitszeit,dienstpläne, vereinbarungen über bereitschaftsdienst und ähnliches, bei allem ist euer BR in der mitbestimmung und hat die aufgabe, hier vernünftige regelungen mit dem AG zu vereinbaren
er lässt dich also nicht etwas im stich sondern kommt schlicht und einfach seinen aufgaben nicht nach ! äußerst blamabel und ärgerlich...............
06.07.2009 um 12:31 Uhr
Zur Ergänzug...
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Ist Arbeit auf Abruf im Vertrag vereinbart, bedeutet dass auch nur, dass Du mindestens 4 Tage vorher informiert werden musst. Es geht nicht von heute auf morgen...
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Der Dienstplan ist ein Dokument... Änderungen sind nur statthaft, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Eine einseitige ÄÜnderung ist nicht möglich, weder durch Dich, noch durch den AG.
09.07.2009 um 13:50 Uhr
..."ich liebe AG" die Arbeitsverträge immer so auslegen, wie es gerade passt.
Und wenn dann noch der BR schläft und hier seine Mitbestimmung nicht einfordert, dann gute Nacht.
Organisiert mal sofort eine außerordentliche Betriebsversammlung und staucht euren BR ordentlich zusammen. Bitte nur verbal! g
Ach ja! Bist du dienstmäßig eingeplant, der AG aber einseitig auf deine Arbeitsleistung verzichtet, obwohl du deine Arbeitskraft angeboten hast, hat er dir diese auch zu vergüten.
Arbeit auf Abruf (sehr bedenklich u. nicht gerade empfehlenswert) oder Bereitschaftsdienst, sollte man möglichst in einer Betriebsvereinbarung regeln.
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