Hallo Betriebsräte, wir als BR die diese BV nicht erstellt haben sitzen in der Zwickmühle. Laut Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers steht 1.Das Arbeitsverhältnis unterliegt keinen Tarifvertrag. Es gelten die jeweiligen BV, s. 2.Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis, unabhängig von einer Befristung von beiden Seiten nach den gesetzlichen gekündigt werden. Eine Verlängerung der tariflichen oder der gesetzlichen Kündigungsfrist zu gunsten des AN gilt auch zu gunsten des Arbeitgebers. In unser BV steht nun das das Arbeitsverhältnis mit einer Frist zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt werden kann. Des weiteren steht in der BV bei einer Kündigung durch den AG beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb 5 Jahre - 2 Monate, 10 Jahre - 4 Monate usw. So nun zur Frage: wenn ein AN kündigt und 5 Jahre im Betrieb war hat er 4 Wochen Kündigungsfrist oder wie im AV (zu gunsten des AG) 2 Monate? Danke