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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

längere Probezeit vereinbaren

W
wölfchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, nach § 30 (4) TVöD gelten bei Befristungen ohne Sachgrund die ersten 6 Wochen als Probezeit. Gegen die Bestimmungen des TV darf nach meinem Wissen anderes vereinbart werden, wenn es günstiger für den AN ist. Ist nun die Vereinbarung einer längeren Probezeit für den AN günstiger, oder ungünstiger? Darüber grüble und recherchiere ich schon den ganzen Tag und hoffe nun, es kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen . . .

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

22.03.2012 um 16:42 Uhr

Eine philosophische Frage.

Da Probezeiten ja eine vereinfachtere Kündigung möglich machen (kürzere Fristen, siehe Tarifvertrag und/oder BGB), geht man eher davon aus, das längere Probezeiten schlechter für den AN sind.

Wenn der AG aber eher mißtrauenserweckend ist, ja dann .....

P
Peanuts

22.03.2012 um 17:54 Uhr

Ich kann nicht erkennen, dass der TVöD anders lautende Regelungen zulässt ...

Warum soll hier versucht werden, den TV auszuhebeln? Und für den AN ist eine längere Probezeit sicherlich nicht günstiger.

W
wölfchen

22.03.2012 um 20:02 Uhr

. . . danke Euch beiden - Ihr habt mich im Ergebnis meiner Grübeleien bestätigt! Manchmal braucht man einfach einen Denkanstoß oder eine Bestätigung von außen, dass man doch nicht so falsch liegt, mit seinen Gedanken . . .

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