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Änderungskündigung für BRV möglich?

M
meik
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir hatten heute ein Gespräch mit unserem Arbeitgeber über eine zu schliessende BV. Nun kollidiert das, was der AG will mit diversen Arbeitsverträgen der Kollegen. (Verlängerung der vertraglich festgelegten Kernarbeitszeit) Unser AG ist jetzt der Meinung, er möchte eine Lösung haben mit der der Großteil leben kann und damit zustimmt, dass die BV gilt. Nötigenfalls würde er aber auch Änderungskündigungen nutzen um das ganze zu vereinheitlichen.

Nun gibt es aber auch ein BR-Mitglied (BRV), dessen Vertrag günstiger ist als der Kompromiss der sich momentan abzeichnet. Könnte der AG da eine Änderungskündigung überhaupt schreiben?

Hintergrund das jetzige BR-Mitglied hat vor rund drei Jahren eine Änderungskündigung erhalten (damals gab es in dem Betrieb keinen BR) und diese mündlich angenommen. Im Nachgang sollten noch ein paar Verbesserungen geklärt werden, wie der Standortwechsel sozial erträglicher wird. Nach gut 3 Wochen hat der AG dann plötzlich neue Verträge rausgezogen (die in einigen Punkten deutlich schlechter ware) und war der Meinung, wer die nicht unterschreibt kann gehen. Das Ende vom Lied war, das der Arbeitsgerichtstermin schon feststand als der Abteilungsleiter geschlichtet hat. Damals wurde dann ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen mit bestimmten Regelungen. Ein Kompromiss: Verzicht auf Zeiterfassung (der AG wollte damals partout die Zeiterfassung abschaffen) dafür eine vernünfitge Kernarbeitszeitregelung ums Wochenende rum (Freitag mittag Feierabend). Der Kollege ist seitdem Wochenendpendler. In der Zwischenzeit hat sich der Kollege schon bereit erklärt ca. alle vier Wochen auf sein Recht zu verzichten, damit auch andere Wochenendpendler Freitags früh gehen können. Die Abteilung (4 Personen, 1 davon ortsansässig) muß bis Freitag Nachmittags besetzt sein. Die BV würde aber diese Regelung ausser Kraft setzen. Ich würde ja nun sagen, für den Kollegen ist der Arbeitsvertrag günstiger und damit würde doch die BV nicht gelten wenn ich das richtig verstehe. Also müßte der AG um das durchzusetzen eine Änderungskündigung schreiben. Würde ja schon irgendwie seltsam aussehen, wenn eine BV nicht für den BRV gilt.

Wir werden sicherlich weiter versuchen den Arbeitgeber zu einer verträglichen Lösung für unsere Pendler-Abteilung zu bewegen. Allerdings ist momentan die Mehrheit im BR geneigt den Kompromiss des AG zu akzeptieren. Er bezeichnet das halt als Einzelschicksal (streng genommen sind es auch nur zwei, da der dritte Pendler laut AV einen Tag die Woche frei hat). Und ich vermute, dass der zweite Pendler da nicht so ein grosses Problem mit hat. Aber dem BRV ist sein Wochenende sehr wichtig. Mal abgesehen davon, daß der Zeitunterschied jede Woche 15€ mehr Fahrtkosten bedeutet. (Aber das ist eher zweitrangig)

Aber was würde im Ernstfall passieren?

3.65002

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

11.01.2008 um 09:35 Uhr

Bei der Kollision von Regelungen in einer BV und im Arbeitsvertrag gilt nach der Rechtsprechung zur Auslegung des - z.B. § 77 - BetrVG immer das Günstigkeitsprinzip.

Das heißt: Die BV wirkt grundsätzlich unmittelbar und zwingend auf das Arbeitsverhältnis. Ist aber in einem Arbeitsvertrag eine günstigere Regelung vereinbart, so gilt für diesen AN die Regelung seines Arbeitsvertrages.

Anders gesagt: Eine BV kann die Bedinungen des Individualarbeitsvertrages zwar verbessern, aber nie verschlechtern.

K
Konrad

11.01.2008 um 09:57 Uhr

Dem BR oder BRV eine „Änderungskündigung“ anbieten, nur um die Bedingungen zu verschlechtern kann AG gerne versuchen. Es müssen unter den neuen geänderten Vertrag 2 Unterschriften. Wenn aber der BRV so wie ich es machen würde nicht unterschreibt, dann kündigen ? Soll AG mal probieren...(grins)

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