Hallo Zuammen,
Erstmal Danke für die vielen Infromationen die Ich in eurem Forum gefunden habe.
Da ich auch nach längerer Rechere im Netz keine befriedigenden Antwort gefunden habe, wende mich mit einer Frage an euch.

Konkret geht es darum das wir als BR mit der GL eine Regelungsabrede getroffen haben, dass "Partnermonate" zusammen mit der Urlaubplanung zu beantragen und vom Vorgesetzten zu genehmigen sind.
Hintergrund ist, dass die GL eine bessere Planbarkeit wünscht; und dass wir es als BR als unfair empfinden, wenn einzelne MA Ihren gesetzlichen Anspruch gelten und oft im August die Parternmonate nehmen, ohne Rücksicht auf Kollegen zu nehmen.
Nun haben wir von MA den Hinweis bekommen, dass es im Gesetz ja anders geregelt ist und für Sie würde ja das Gesetzt gelten weil es günstiger ist.

Nun meine Frage im diesem speziellen Fall: Was gilt für die MA? Die Regelungsabrede vom BR mit GL oder das Elternzeitgesetz. Müssen Sie jetzt zukünftig Ihre Elternzeit mit der Urlaubsplanung koordinieren? Oder können Sie sich auf das Elternzeigesetzt berufen um Ihren Urlaubsanspruch durchzusezten?

Bei meinen Rechere im Netz habe ich einges zum Thema "Günstigkeitsprüziep" gefunde.
Mich würde allgemein interessiere, ob wir als BR Regelungen treffen können, die in bestehenden Gesetze eingreifen und für die MA "un-günstiger" sind als die gesetzlichen Regeln?
Im obigen Fall würde das bedeuten, dass die Regelung die wir getroffen haben nichtig ist....

Wäre euch dankbar, wenn Ihr mir dort weiterhelfen könntet. Gerne auch mit Hinweis auf dei Rechtsquellen.

Schöne Grüße,
Scotti