Im Monat Mai Kurzarbeit im Monat Juni Überstunden ohne Bezahlung
Ist es zulässig in einem Monat Kurzarbeit zu machen um im anderen Monat gleich wieder Überstunden ohne Bezahlung anzusetzen vom AG?
Community-Antworten (5)
01.07.2020 um 14:53 Uhr
Klar kann das der Arbeitgeber, aber der Betriebsrat sollte nun tätig werden.
01.07.2020 um 14:55 Uhr
In einem Monat ohne Kurzarbeit sind Überstunden grundsätzlich zulässig.
Die Frage ist jetzt, ob bei euch ggf. irgendwelche Regularien gelten, wonach Überstunden nicht erlaubt sind.
Warum du jetzt von unbezahlten Überstunden sprichst, weiss ich natürlich nicht. Ich wüsste nicht, warum ich meinem Arbeitgeber meine wertvolle Zeit schenken sollte. Wenn er möchte, dass ich arbeite, muss er mich auch bezahlen. Wenn er dich nicht bezahlt, hat er kein Weisungsrecht. Aber auch hier könnten ja Regeln im Arbeitsvertrag bestehen, wonach ein paar Überstunden pro Monat mit dem normalen Gehalt abgegolten werden.
01.07.2020 um 14:59 Uhr
Zitat rsddbr: Aber auch hier könnten ja Regeln im Arbeitsvertrag bestehen, wonach ein paar Überstunden pro Monat mit dem normalen Gehalt abgegolten werden.
aber auch die müsste ein vorhandener BR genehmigen
02.07.2020 um 14:33 Uhr
Unabhängig von der Kurzarbeit müssen Überstunden durch den BR genehmigt werden. Ansonsten kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen: angeordnete Überstunden sollten bezahlt werden. Am Ende muss es ein "geben und nehmen" sein - in einem Monat weniger zahlen weil weniger gearbeitet wird und im nächsten Monat unbezahlt Mehrarbeit fordern finde ich persönlich ziemlich dreist.
02.07.2020 um 15:18 Uhr
"in einem Monat weniger zahlen weil weniger gearbeitet wird und im nächsten Monat unbezahlt Mehrarbeit fordern finde ich persönlich ziemlich dreist."
Eine solche Fallgestaltung direkt als dreist abzuhandeln, finde ich unerhört. Dürfte sicher nicht unendlich oft vorkommen, aber in vielen Bereichen könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es völlig "legal und legitim" zu so etwas kommt.
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