Hallo folgender Fall: Mitarbeiter A hatte in KW 23 Urlaub. Der Urlaub wurde im März genehmigt. Die Abteilung von A befindet sich in Kurzarbeit. In KW 23 ist ein Feiertag so das A sich 4 Tage Urlaub genommen hat. Wird jetzt der Feiertag nach KUG gerechnet, oder hat A Anspruch auf 100% Lohnfortzahlung da A ja nicht Kurzarbeiten kann?