Vorgehensweise bei der Genehmigung von Mehrarbeit / Überstunden
Hallo Zusammen,
es mag sein das euch meine Frage etwas seltsam vorkommt, wir sind gerade dabei den Betriebsrat in unserem Hause etwa um zu krempeln und möchten möglichst alles richtig machen.
Meine Frage: Mehrarbeit bzw. Überstunden kommen in unserer Firma relativ oft vor. Wir haben wöchentlich neue Anträge auf dem Tisch liegen. Bisher haben wir diese in unserer wöchentlichen Sitzung bearbeitet und ins Protokoll aufgenommen. Nun hätte ich gerne gewusst ob dieses einfach auf nehmen reicht oder ob vielleicht Beschlüsse über die Entscheidung für die Anträge nötig sind.
Zudem denken wir darüber nach unserem neuen Vorsitzenden in unserer Geschäftsordnung das Recht einzuräumen auch ohne das Gremium über die Anträge zu entscheiden. Somit könnten die Anträge viel Zeitnaher bearbeitet werden und müssten nicht in der BR Sitzung angepackt werden. Doch wäre diese Vorgehensweise gesetzlich erlaubt ??
Community-Antworten (11)
23.03.2014 um 07:17 Uhr
Hallo,
beschlüsse sind schon nötig und in § 87 BetrVG beschrieben, wichtig an diesen §, kommt eine einigung nicht zustande.....................
darüber entscheidet das gremium (§ 33 BetrVG) als ganzes, der BERV ist nur der sprecher und überbringer der beschlüsse und wird in der niederschrift festgehalten § 34 BetrVG.
wenn ihr alles richtig machen wollt müßt ihr schon das BetrVG kennen und danach handeln, für überstunden kommt noch das arbeitszeitgesetz in frage. um das ganze problem der überstunden die so oft vorkommen zu regeln kann auch eine BV abgeschlossen werden, das wäre sinnvoll.
schulungen sind in diesem bereich auch nötig.
MFG
23.03.2014 um 09:40 Uhr
"wir sind gerade dabei den Betriebsrat in unserem Hause etwa um zu krempeln"
Im Moment seit ihr dabei, den BR zu deinstallieren. Ihr solltet lieber daran arbeiten, wie ihr die Mehrarbeit reduziert.
23.03.2014 um 10:47 Uhr
Ich sagte ja die Frage mag euch blöd vorkommen. Wir sind mit 5 neuen Leuten in den BR gewählt worden. Die 2 übrigen Sind bereits 20 Jahre Mitglieder halten nicht viel von Seminaren und laufen da so Ihren Trott durch ob richtig oder falsch. Daher seht es mir nach wenn ich Fragen stelle die euch seltsam vorkommen. Seminare Sind bereits gebucht.
23.03.2014 um 11:09 Uhr
@benben
Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten. Die hier gegeben sind aber alles andere als blöd. Klaut euch nicht selbst die Grundlage die euch das BetrVG gegeben hat. Überstunden oder Mehrarbeit zu genehmigen heißt ja nicht nur ebend ein abnicken eines Antrages. Hier sollte auch bei jedem Antrag geschaut werden sind die Überstunden auch wirklich notwendig. Hier kann der BR zum Beispiel analisieren wo fallen die meisten Überstunden an. Warum fallen sie an. Was hat dies für Auswirkungen auf die Belegschaft. Hier kann man sich mit dem AG dann mal über die §§ 82 und 82a unterhalten. Wenn ihr das macht, seit ihr der Interessenvertretung nicht nur im Wort ein Stück näher.
23.03.2014 um 11:54 Uhr
Ok Danke Ihr habt mir grundsätzlich schon mal weiter geholfen.
Die meisten Überstunden fallen bei uns wegen Krankheit anderer Mitarbeiter an (wir haben eine sehr hohe Krankenquote). Wie gehe ich denn vor wenn sich ein Kollege krank meldet und kurzfristig Mehrarbeit notwendig ist aber eine BR Sitzung zwischenzeitlich nicht mehr möglich ist.
Und ich trau mich ja schon kaum zu fragen, aber in welchem Gesetz stehen die §§ 82 und 82a.
23.03.2014 um 12:08 Uhr
Sorry mein Fehler. Die besagten §§ findest Du im BetrVG. Und gerade wenn regelmässig solche Krankheitsfälle eintreten sollte man die genannten §§ zur BR arbeit machen. Hier wäre es auch ratsam an eine Betriebsvereinbarung über Springer nach zu denken, die natürlich einiges an extras dafür erhalten müssten.
23.03.2014 um 12:12 Uhr
Na ich war auch vom BetrVG ausgegangen aber da find ich nur einen §82 aber keinen §82a und der §82 (Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmer) hat ja doch gerade keinen Zusammenhang mit meiner Frage, oder??
23.03.2014 um 12:20 Uhr
Ohje, bin wohl noch Sonntagsmüde. §§ 92 und 92a BetrVG.
23.03.2014 um 12:23 Uhr
OK Danke :) Das macht nun Sinn.
24.03.2014 um 12:11 Uhr
Hallo benben,
wir sind ein Personaldienstleister und arbeiten im Dienstvertrag... deshalb gibt es bei uns sehr oft kurzfristige Überstunden. Nun haben wir es so geregelt, dass wir eine Betriebsvereinbarung haben, die es dem AG erlaubt, bis zu einer gewissen Höhe Überstunden anzuordnen. Ausdrücklich haben wir in der BV nicht auf unser Mitbestimmungsrecht verzichtet. So kümmert sich ein BR-Mitglied um die ÜS, welche die Kollegen fleißig täglich melden und gibt Arlarm, wenn es zuviel ist. Natürlich haben wir in der BV auch genau festgelegt, wie sich die kurzfristigen Überstunden definieren. Und weil der AG damit weniger Arbeit hat, haben wir gleich noch einen Zuschlag (nicht erzwingbar!) ausgehandelt, der jede Überstunde mit +10% honoriert.
24.03.2014 um 12:19 Uhr
@ brberlin
In die Richtung gingen meine Überlegungen jetzt auch schon, das klingt auf jeden Fall gut und würde uns sicherlich einiges an Arbeit sparen.
Lieben Dank
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