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Mitbestimmung oder nicht ?

B
Bulli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute Ein MA arbeitet seit 10 Jahren Mo. - Fr. 45 Std. ( 45 Stundenwoche steht auch im AV ) jetzt soll Er alle 6 Wochen Sa. ( 11 Std. ) arbeiten. Die Zeit soll in der folgenden Woche ausgeglichen werden. Der MA ist zu 50% schwerbehindert. Ist der BR nach § 87 Abs. 1 Nr.2. / 3. in der Mitbestimmung oder gilt es nur bei Kollektivrecht ? Hatte gestern Gespräch mit AG und will nur 100% richtige Aussagen treffen. Danke u. Gruß Bulli

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

30.06.2009 um 11:08 Uhr

@Bulli, Schwerbehinderte Menschen sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen (§ 124 SGB IX). Mehrarbeit ist eine über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeit (§ 3 ArbZG). Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit stellt nach Auffassung des BAG keinen geeigneten Maßstab für die Bestimmung des Begriffs Mehrarbeit i. S. v. § 124 SGB IX dar (BAG, Urteil vom 21.11.2006, 9 AZR 176/06).

W
Werner

30.06.2009 um 11:20 Uhr

Moin Bulli, zusätzlich zur Antwort von ridgeback. Auch die Arbeitszeiten einzelner Personen sind nach §87 Abs.1 Nr.2+3 mitbestimmungspflichtig, weil sie in der Regel kollektiven Bezug haben. Die Arbeitszeit der einzelnen Person wirkt sich auf den Betriebsablauf insgesamt aus.

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