Hallo Leute
Ein MA arbeitet seit 10 Jahren Mo. - Fr. 45 Std. ( 45 Stundenwoche steht auch im AV )
jetzt soll Er alle 6 Wochen Sa. ( 11 Std. ) arbeiten. Die Zeit soll in der folgenden Woche
ausgeglichen werden. Der MA ist zu 50% schwerbehindert. Ist der BR nach
§ 87 Abs. 1 Nr.2. / 3. in der Mitbestimmung oder gilt es nur bei Kollektivrecht ?
Hatte gestern Gespräch mit AG und will nur 100% richtige Aussagen treffen.
Danke u. Gruß Bulli