Erstellt am 22.06.2014 um 11:45 Uhr von Dezibel
Die BV liegt unterschrieben vor und hat Außenwirkung bekommen. Was interessiert nun, ob da noch Bedingungen dran geknüpft waren, die nicht eingehalten wurden. Vielleicht hat ja der BR diese intern wieder zurückgenommen, der AG muss darauf vertrauen, dass alles seine Richtigkeit hatte.
Ihr könnt das Ding kündigen und neu verhandeln, ob es etwas bringt?
Mit dem BR-Vorsitzenden ein gemütliches Gespräch führen sollte Wunder wirken.
Erstellt am 22.06.2014 um 13:26 Uhr von gironimo
§ 77 Abs. 2 BetrVG : " Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen."
Zumindest der Beschluss des BR hat ja wohl gefehlt.
Ich denke, jedes BR-Mitglied ist berechtigt (ja - eigentlich sogar verpflichtet) dem AG mitzuteilen, dass der Beschluss des BR fehlt und der BRV und stellv. BRV nicht befugt waren, zu unterzeichnen.
Erstellt am 22.06.2014 um 14:47 Uhr von AgendP
@Hartmut,
die BV ist gültig, AUSSER im Beschluss steht das die BV erst nochmal im BR überprüft wird VOR Unterzeichnung! Wenn es aber so ist, das der AG die Änderungen als Wünsche angeshen hat, hat dein Freund wohl Pech.
diese BV wurde im März im Gremium beschlossen unter der Bedingung
Wie sieht diese Bedingung aus in einem Beschluss? Vorbehaltlich von was ???? ES gibt keinen Beschluss mit Zusatz, der Zusatz ist numal nicht bildlich siehe auch BR 1 Seminar bei Waf. > Beschlüsse fassen und richtig abstimmen.
Sämtliche Abweichungen vom Standard, führen bei Verlust der Vertrauensbasis, zu einer unsaubernen arbeisweise beim BR oder dessen ausübenden ... Das ist ja nun ständig Thema im Forum.
Erstellt am 22.06.2014 um 15:20 Uhr von gironimo
AgendP
ich sehe darin durchaus keinen Fehler, wenn der BR sagt, wir stimmen nur zu wenn dies und das .... (natürlich muss der Text klar und unmissverständlich sein)
Wie die Geschäftsleitung diese wenn und abers verstehen konnte, ist unerheblich. Wichtig ist doch, dass der BRV hätte wissen müssen, dass die BV in der Form nicht akzeptiert ist - er also nicht hätte unterzeichnen dürfen.
Der schlechte Eindruck ist nun ohnehin da - der BR kann nicht akzeptieren, dass der BRV einen Alleingang macht.
Erstellt am 22.06.2014 um 15:23 Uhr von Snooker
@Dezibel
Selbst wenn dieses Schriftstück das man hier BV nennt Außenwirkung bekommen hat, kann diese nicht das Recht beugen.
@AgendP
Ich hatte seinerzeit meine Seminare nicht bei der WAF gehabt, kann mir aber schlecht vorstellen das dort ein Referent sagen würde, das wenn ein Gremium, folgendes beschliesst,
* aber die Änderungen, die das Gremium damals zur Bedingung gemacht hatte,* es rechtens wenn ein BRV sich darüber hinweg setzt.
Erstellt am 22.06.2014 um 17:28 Uhr von Hoppel
@ Hartmut
Zitat Haufe: "Der Arbeitgeber braucht nicht im Einzelfall zu prüfen, ob die Rechtshandlungen des Betriebsratsvorsitzenden durch einen Beschluss des Betriebsrats gedeckt sind.
Wenn jedoch in dieser Hinsicht offensichtlich Zweifel bestehen, kann sich der Arbeitgeber nicht auf die Rechtsscheinhaftung berufen.
Diese greift nur dann durch, wenn der Betriebsrat den Anschein erweckt hat, dass er einen Beschluss gefasst hat, der die Erklärungen seines Vorsitzenden deckt oder dass er ihn entsprechend bevollmächtigt oder ermächtigt hat.
Wenn jedoch der Arbeitgeber weiß oder nach den Umständen annehmen muss, dass der Betriebsrat sich noch nicht mit der Angelegenheit befasst hat, kann er sich nicht auf die Erklärungen des Betriebsratsvorsitzenden berufen."
Sinngemäß in jeder Kommentierung nachzulesen.
Ich frage mich aber, ob der BR seit diesem März-Beschluss neu gewählt worden ist.
Falls ja, stellt sich als nächste Frage, ob ein neu gewählter BR überhaupt an einen Beschluss gebunden ist, den der vorherige BR gefasst hat ... ich würde das ja ganz klar verneinen!
Aber egal wie es ist ... für den AG spricht ggf., dass auch noch zwei Vollpfosten (BRV & stellv. BRV) ihren Friedrich Wilhelm unter die BV gesetzt haben und diese BV jetzt auch noch umgesetzt wird.
Entweder fasst dieses Gremium jetzt den Beschluss den BRV nebst Stellvertreter neu zu wählen oder aber man lässt diesen Fürsten die Freiheit, im Alleingang entscheiden zu können.
Erstellt am 22.06.2014 um 18:11 Uhr von AgendP
gironimo
ich habe keine ahnung warum er diese unterschrieben hat, das kann nur er sagen. es ist wieder mal wie es ist. jeder kann machen was er will ausser er wird gestopt. offensichtlich intresiert es den brv von hartmut nicht ob er eine andere meinung hat... welch ironie ! oder besser gleichunf zwischen dem forum und seinem brv
ausserdem sagt hier keiner um welche mehrheit es geht ggf stört es nur einen ... ich habe selber mal einen störihnnator gesehen,
Erstellt am 22.06.2014 um 18:49 Uhr von Hartmut
Vielen Dank für den Input an alle Kollegen!
@Hoppel: Interessanter Hinweis auf die Rechtsscheinhaftung, danke! Und ich werde auch mal nachfragen, ob ein neuer BR gewählt wurde, das könnte im Mai durchaus passiert sein. Auch ein wichtiger Hinweis!
Erstellt am 22.06.2014 um 20:01 Uhr von Snooker
*Falls ja, stellt sich als nächste Frage, ob ein neu gewählter BR überhaupt an einen Beschluss gebunden ist, den der vorherige BR gefasst hat ... ich würde das ja ganz klar verneinen! *
Dies würde ich für Grausam finden wenn in Zukunft Beschlüsse die ein BR trifft nicht mehr gültig sind weil sich die Personen im neuem Gremium geändert haben. Würde ja heissen Beschlüsse werden Personenbedingt gefasst.