Kurzarbeit
- Frage: In unserem Betrieb gibt es seit 2 Monaten Kurzarbeit. Hierzu musste der Betriebsrat eine gesonderte Betriebsvereinbarung treffen. Nun beschweren sich die Mitarbeiter, dass der BR im Vorfeld alle hätte informieren müssen (über die BV) und auch von jedem das Einverständnis gebraucht hätte. Die GL hat die Mitarbeiter dann mündlich über die Kurzarbeit informiert.
- Frage: Was passiert, wenn es über einen längeren Zeitraum eine deutliche Diskrepanz zwischen den Geschäftszahlen und dem effektiven Arbeitsanfall gibt?
Community-Antworten (8)
25.06.2020 um 17:43 Uhr
Zu 1.) Wo ist die Frage? Aber ohne Spaß ... wenn die Kurzarbeit in den Arbeitsverträgen nicht drin steht, geht das nur über eine Regelung mit dem BR. Dies ist mit der BV passiert und informieren, muss zuallererst mal die GF (und das ist ja passiert). Wobei die Plficht hier zunächst einmal lautet:
"Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen."
Zu 2.) Wie soll man sich das vorstellen? Viel Arbeit heißt nicht, dass am Ende viel Geld in der Kasse ist. Denn es kann Aufträge geben, an denen man viel verdient und welche, die gerade mal die laufenden Kosten decken.
25.06.2020 um 17:53 Uhr
Erstmal ist es löblich wenn zwischen BR und AG schnell und effektiv zustande kommt. Der BR ist nicht verpflichtet die Belegschaft vorab darüber zu informieren das er eine BV abschließen will oder aber muss. Das der BR von jedem MA das Einverständnis braucht um eine BV ab zu schließen ist auch nicht richtig. Ich denke hier bringt irgendwer irgendwas durcheinander mit einer anderen gesetzlichen Regelung zu Kurzarbeit. Die besagt: Besteht keine tarifliche Regelung oder ist kein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden mit dem eine BV abgeschlossen werden muss, braucht der AG von jedem einzelnen MA das Einverständnis ihn in Kurzarbeit schicken zu können.
"2. Frage: Was passiert, wenn es über einen längeren Zeitraum eine deutliche Diskrepanz zwischen den Geschäftszahlen und dem effektiven Arbeitsanfall gibt?"
Kannst du das näher erklären?
26.06.2020 um 10:25 Uhr
Die Zustimmung aller Mitarbeiter ist nur notwendig, wenn es keinen BR gibt. Da wird mal wieder viel Stammtischwissen miteinander vermengt ohne die rechtliche Lage zu kennen.
26.06.2020 um 10:49 Uhr
Die Diskrepanz hatten wir zum Beispiel besonders im Juni. Da wurde die Kurzarbeit wegen mehr Arbeit schon von 50 auf 70 % erhöht. Trotzdem haben die Mitarbeiter ihre Arbeit nicht geschafft, haben Überstunden gemacht und von zu Hause aus oder sogar aus dem Urlaub noch gearbeitet. Leider stimmen die Zahlen für den Monat trotzdem nicht. Aber die sind die Grundlage für die Weiterführung der Kurzarbeit, oder?
26.06.2020 um 10:56 Uhr
"Leider stimmen die Zahlen für den Monat trotzdem nicht. Aber die sind die Grundlage für die Weiterführung der Kurzarbeit, oder?"
Von was für Zahlen redest Du eigentlich? Die Grundlage von Kurzarbeit ist fehlende Arbeit. Wenn im Juni soviel Arbeit da war, das die Leute mehr als die 50% gearbeitet haben, dann könnte das strafrechtlich relevant werden. Denn die AA bezahlt Geld, weil nur für 50% der Zeit Arbeit da ist. Dies stimmte aber offensichtlich nicht.
Ob Die Firma genug Gewinn macht (wobei "genug" ja oft subjektiv ist), spielt dabei erst einmal keine Rolle.
26.06.2020 um 10:57 Uhr
Da müssen sich die Mitarbeiter dann eben weigern mehr zu arbeiten. In diesem Fall ist das ein Betrug an den Mitarbeitern, die für ihre Arbeit nicht angemessen entlohnt werden. Außerdem ist es ein Betrug am Sozialversicherungssystem, das in Anspruch genommen wird obwohl es keinen Grund dafür gibt. Wenn der BR so etwas an die Arbeitsagentur meldet, dann interessiert es die Leute dort bestimmt. Wenn die Arbeitsagentur bei einer späteren Überprüfung herausfindet was das gelaufen ist (und die prüfen gründlich) kann auch noch Jahre später eine Regressforderung kommen. Der AG muss die Leistungen der Arbeitsagentur zurückzahlen und den Mitarbeitern nachtäglich das volle Gehalt auszahlen. Das ist Existenzbedrohend.
26.06.2020 um 11:45 Uhr
Was bedeutet den das die Mitarbeiter Überstunden gemacht haben? Wenn ein Vollzeit Mitarbeiter in der Kurzarbeit z. B. an einem Tag mit einer Arbeitszeit von 6:00 bis 10:00 Uhr geplant wird, aber doch bis 12:00 Uhr arbeitet sind das noch keine Überstunden. Der Arbeitgeber meldet jeden Monat an das AA die Zahlen für den abgelaufenen Monat. Da werden die Gesamtsumme der Mitarbeiter dem Amt gemeldet. Da ist es völlig egal wie der Mitarbeiter geplant war.
26.06.2020 um 13:43 Uhr
Hatte mein Gefühl mich also nicht getäuscht als ich schon gleich oben nach der Diskrepanz zwischen den Geschäftszahlen und dem effektiven Arbeitsanfall gibt? Hier sollten bei dem BR und gegebenfalls Wirtschaftsausschuss alle Alarmglocken klingeln.
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