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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleitzeitregeungen in Kurzarbeit

BD
Betriebsrat DEA
Jun 2020 bearbeitet

in unseren Betrieb ist Kurzarbeit angemeldet. die Kollegen in Gleitzeit fragen ob der Arbeitgeber Zeiten die sie eher gehen als Kurzarbeit werten kann oder ob diese vom Gleitzeitkonto abgezogen werden müssen.

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

25.06.2020 um 13:59 Uhr

So etwas sollte in der BV Kurzarbeit geregelt werden. - wie wird mit dem Zeitkonto umgegangen- Wenn aber z.B. die Kurzarbeit in % festgelegt ist z.b. 25 % Kurzarbeit heist das ja nur das die zu erbringende Sollarbeitszeit 75 % beträgt.

Da wird dann die Ist Arbeitszeit gegengerechnet und es ergibt sich ein Plus oder Minus. Die Gleitzeit kann man auch damit leben.

C
celestro

25.06.2020 um 14:49 Uhr

man sollte hier aber schwer aufpassen. Wenn jemand jetzt jeden Tag 30 Minuten länger bleibt, könnten die Behörden argumentieren "es war ja doch mehr Arbeit da" und das könnte dann Ärger geben.

S
seehas

26.06.2020 um 09:59 Uhr

Während der Kurzarbeit werden die weniger gearbeiteten Stunden nicht vom Arbeitgeber vergütet, für diese Stunden gibt es Kug. Das Gleitzeitkonto bleibt in dieser Zeit eingefroren. Wenn Mitarbeitende noch über ausreichend Gleitzeitguthaben verfügen, dann können sie es abbauen. In diesem Fall erhalten sie auch bei 75% Beschäftigung ihr volles Gehalt bis die Gleitzeitstunden abgebaut sind.

C
celestro

26.06.2020 um 10:17 Uhr

Wurde der Text des Startposts geändert? Aber egal ... wenn für eine Abteilung keine Kurzarbeit angemeldet ist, können die Kollegen nicht eher gehen und der AG das als KA werten. Diese Personen arbeiten weiter auf Gleitzeitkonto.

Ist für die Kollegen aber KA angemeldet, so sollten diese auch in dem Umfang arbeiten, wie die Sollstunden es vorgeben. Hier weiterhin "stur" den Gleitzeitgedanken weiter zu verfolgen, halte ich für äußerst problematisch.

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