Erstellt am 25.06.2009 um 22:28 Uhr von erwin
@andybr
die hatte der BR doch beim Abschluss der BV zum Thema Kurzarbeit. Hat er, habt ihr da nicht die beste Lösung geschaffen (nett ausgedrückt, denken tue ich gerade an ein Wort welches mit Land/ Bauernhof etwas zu tun hat)
Denn bei einer guten BV gäbe es dieses Thema/ Farge / Problem nicht.
Erstellt am 25.06.2009 um 22:38 Uhr von andybr
@erwin
da haben wir wohl nicht damit gerechnet, das der AG einen Vorteil davon hat jemanden Stundenweise zu beschäftigen. Zumal die Stunden nach erreichen des Arbeitsplatzes, auspacken des Kugelschreibers und die Tasse Kaffee (holen) schon fast rum ist.
Seis drum, dan ist die BV nicht gut. Umso mehr würde ich mich über eine andere Antwort von Dir freuen.
Erstellt am 25.06.2009 um 23:04 Uhr von erwin
@andybr
ja, das muss man aber als BR. Jetzt könnt eman prüfen ob das Handeln des AG hier mit dem § 315 BGB Billigkeit im Arbeitsrecht und dem Thema Gleichbehandlung nicht im Konfikt steht. Weiter § 87 (1) 2, gibt euch Handlungsmöglichkeiten.
Vir allem aber beim nächsten Mal zu Ende denken
Erstellt am 26.06.2009 um 09:44 Uhr von tiktak
@ andybr
Arbeitgeber kann Arbeits- und Ausfallzeiten nach freiem Belieben verteilen.Es ist möglich ganze Arbeitstage ausfallen zu lassen oder die Arbeitszeit an einzelnen Arbeitstagen zu verkürzen.Bei Euch macht er es extrem mit der Hintergrund,
AN freiwillig los zu kriegen.
AG sollte Kurzarbeit wie möglich sozialverträglich zu gestalten,aber keiner kann ihm dazu zwingen.Nur BV,die bei Euch
nicht so gut ist.Sagen Sie AG dass das nicht geht und zeigen Sie macht der BR durch der Taktik (tik-tak,ha,ha) er wird auch
bald von der BR MB brauchen.
Viel Glück
tik-tak