Erstellt am 12.04.2019 um 08:24 Uhr von xyz68
zu 1,
das Betriebsratsmitglied ist von der Arbeit aber nicht von der Anwesenheit freigestellt. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unterliegt der Mitbestimmung.
Um was für ein Schichtmodell handelt es sich denn?
zu 2.
Auch das Betriebsratsmitglied sollte sich an die Arbeitszeitregelungen halten, ja, in Ausnahmefällen kann es mal sein, dass es ungeplant länger dauert (z.B. bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ), aber bei eine freigestellten BR-Mitglied sollte die 10 Stunden-Regelung einhaltbar sein.
Betriebsratsarbeit soll in der Arbeitszeit erledigt werden und nur wenn sie aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit liegt, ist sie auch mit Freizeit abzugelten.
zu 3.
Nein, ordnetlich beim Vorgesetztem abmelden und dann kann man sich im BR-Büro treffen und BR-Arbeit erledigen
Wie wäre es mit Schulungen?
Erstellt am 12.04.2019 um 10:09 Uhr von krambambuli
wie wäre es denn mal mit Seminare nach § 37 Abs. 6 BetrVG?
Erstellt am 12.04.2019 um 10:17 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 12.04.2019 um 11:59 Uhr von Kjarrigan
Ich nehme an DG = Dienstgeber (schreibt er ja in Punkt 2 mal)
Ich hoffe ja mal das das noch in D ist und keine Anfrage aus Östereich - ich weiß nicht in welcher Region man das so bezeichnet.
Erstellt am 13.04.2019 um 08:25 Uhr von 01Betriebsrat01
Zu 1: es gibt in diesem Betrieb (Handel)mehrere Schichtmodelle und der Betriebsrat wird gezwungen sich eine auszusuchen und nach diesem Modell zu arbeiten. Ziel ist hierbei die Anwesenheit vom freigestellten Betriebsrat zu kontrollieren durch das einclocken (Clockuhr)
Üblich war es aber, dass die freigestellte ihre Stunden unter der Woche ablegt und danach ins Personalbüro geht und die Stunden nachträglich eintragen lässt.
Zu 2: der BR ist laut seinem Vertrag 25h angestellt und bevorzugt das er seine Arbeitspflicht innerhalb von drei Tagen ablegt. Ausnahmsweise arbeitet er
MO 11 h
DI 7,50 h
MI 7,50h
(Betrieb hat von 06:00-20:00 geöffnet)
Er macht hierbei keine Überstunden sondern leistet nur seine gewöhnliche Wochenstunden.
Es wird ihm vorgeschrieben ANWEISUNG! das er diese freie Zeiteinteilung unterlassen soll und mach sich an einem vorgegebenen Schichtmodell halten soll.
Freigestellter BR ist weder einer Anweisung vom DG noch dem DN gebunden.
Zu 3: Trotz Abmeldung dürfen die BR Mitglieder nicht ins Büro um die weitere BR Organisation zu besprechen, mit der Begründung nur eine ist freigestellt und nicht mehrere. Zudem ist die Organisation in der Freizeit zu machen und nicht in der Arbeit.
Erstellt am 13.04.2019 um 20:45 Uhr von Pjöööng
Und in welchem Land spielt sich das ab? Du benutzt so lustige Wörter die man in Deutschland eher nicht kennt.