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Zwang zu einem Schichtmodell

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01Betriebsrat01
Apr 2019 bearbeitet

1.Kann der FREIGESTELLTE Betriebsrat durch den DG zu einem Schichtmodell gezwungen werden, obwohl freie Arbeitseinteilung für den Betriebsrat besteht und die Arbeitsaufzeichnungen auch von Arbeitsinspektor nicht kontrolliert werden?

  1. Aufgrund der freien Arbeitseinteilung arbeitet der Betriebsrat an einem Tag 11 h, kann der Dienstgeber sagen, Nein du bekommst nur 8 h bezahlt und alle Stunden die drüber gehen sind freizeit?

  2. Kann der Dienstgeber andere Mitglieder des Betriebsrates verbieten während der Arbeitszeit mit dem freigestellten Betriebsrat im BR Büro über BR-Angelegenheiten zu sprechen?

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Community-Antworten (6)

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XYZ68

12.04.2019 um 10:24 Uhr

zu 1, das Betriebsratsmitglied ist von der Arbeit aber nicht von der Anwesenheit freigestellt. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unterliegt der Mitbestimmung. Um was für ein Schichtmodell handelt es sich denn?

zu 2. Auch das Betriebsratsmitglied sollte sich an die Arbeitszeitregelungen halten, ja, in Ausnahmefällen kann es mal sein, dass es ungeplant länger dauert (z.B. bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ), aber bei eine freigestellten BR-Mitglied sollte die 10 Stunden-Regelung einhaltbar sein. Betriebsratsarbeit soll in der Arbeitszeit erledigt werden und nur wenn sie aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit liegt, ist sie auch mit Freizeit abzugelten.

zu 3. Nein, ordnetlich beim Vorgesetztem abmelden und dann kann man sich im BR-Büro treffen und BR-Arbeit erledigen

Wie wäre es mit Schulungen?

K
krambambuli

12.04.2019 um 12:09 Uhr

wie wäre es denn mal mit Seminare nach § 37 Abs. 6 BetrVG?

P
Pjöööng

12.04.2019 um 12:17 Uhr

Was ist denn ein DG?

K
Kjarrigan

12.04.2019 um 13:59 Uhr

Ich nehme an DG = Dienstgeber (schreibt er ja in Punkt 2 mal)

Ich hoffe ja mal das das noch in D ist und keine Anfrage aus Östereich - ich weiß nicht in welcher Region man das so bezeichnet.

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01Betriebsrat01

13.04.2019 um 10:25 Uhr

Zu 1: es gibt in diesem Betrieb (Handel)mehrere Schichtmodelle und der Betriebsrat wird gezwungen sich eine auszusuchen und nach diesem Modell zu arbeiten. Ziel ist hierbei die Anwesenheit vom freigestellten Betriebsrat zu kontrollieren durch das einclocken (Clockuhr) Üblich war es aber, dass die freigestellte ihre Stunden unter der Woche ablegt und danach ins Personalbüro geht und die Stunden nachträglich eintragen lässt.

Zu 2: der BR ist laut seinem Vertrag 25h angestellt und bevorzugt das er seine Arbeitspflicht innerhalb von drei Tagen ablegt. Ausnahmsweise arbeitet er MO 11 h
DI 7,50 h MI 7,50h

(Betrieb hat von 06:00-20:00 geöffnet)

Er macht hierbei keine Überstunden sondern leistet nur seine gewöhnliche Wochenstunden. Es wird ihm vorgeschrieben ANWEISUNG! das er diese freie Zeiteinteilung unterlassen soll und mach sich an einem vorgegebenen Schichtmodell halten soll. Freigestellter BR ist weder einer Anweisung vom DG noch dem DN gebunden.

Zu 3: Trotz Abmeldung dürfen die BR Mitglieder nicht ins Büro um die weitere BR Organisation zu besprechen, mit der Begründung nur eine ist freigestellt und nicht mehrere. Zudem ist die Organisation in der Freizeit zu machen und nicht in der Arbeit.

P
Pjöööng

13.04.2019 um 22:45 Uhr

Und in welchem Land spielt sich das ab? Du benutzt so lustige Wörter die man in Deutschland eher nicht kennt.

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