Guten Morgen,
die Geschäftsleitung möchte in einem Unternehmen mit 120 MA einem Kreis von 14 MA einen nicht unerheblichen Bonus zukommen lassen. Grund ist der Abschluss eines wichtigen Vertrages und die damit im Vorfeld aufgetretenen Belastungen der MA. Ein Verteilungsschlüssel der Geschäftsleitung wurde vorgelegt, aus dem zu ersehen ist, dass es drei Betragsstufen gibt.
Der Betriebsrat hat hier im Rahmen seines Mitbestimmungsrechtes darauf verwiesen, dass nicht nur die 14 MA durch diese Arbeiten besonders belastet waren, sondern alle MA des Hauses. Es erfolgte der Vorschlag, 50 % des verfügbaren Betrages an alle MA auszuschütten die restlichen 50% auf die 14 MA zu verteilen.
Dies wurde von der Geschäftsleitung abgelehnt und es wurde mitgeteilt, dass es nun gar keine Zahlung geben würde. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass dann der Betrag nicht mehr hoch genug sei um eine angemessene Anerkennung damit auszudrücken. Man würde nun mit den 14 MA eine entsprechende Veranstaltung planen, die der Situation gerecht würde... (wie immer diese dann aussieht)

In wie weit besteht ein Mitbestimmungsrecht bzgl. dieser Veranstaltung. Kann der BR hier evtl. eingreifen und diese verhindern?

Danke für die Hilfe
Viele Grüße