Mitbestimmung bei Bonuszahlungen und anschließende Nichtgewährung
Guten Morgen, die Geschäftsleitung möchte in einem Unternehmen mit 120 MA einem Kreis von 14 MA einen nicht unerheblichen Bonus zukommen lassen. Grund ist der Abschluss eines wichtigen Vertrages und die damit im Vorfeld aufgetretenen Belastungen der MA. Ein Verteilungsschlüssel der Geschäftsleitung wurde vorgelegt, aus dem zu ersehen ist, dass es drei Betragsstufen gibt. Der Betriebsrat hat hier im Rahmen seines Mitbestimmungsrechtes darauf verwiesen, dass nicht nur die 14 MA durch diese Arbeiten besonders belastet waren, sondern alle MA des Hauses. Es erfolgte der Vorschlag, 50 % des verfügbaren Betrages an alle MA auszuschütten die restlichen 50% auf die 14 MA zu verteilen. Dies wurde von der Geschäftsleitung abgelehnt und es wurde mitgeteilt, dass es nun gar keine Zahlung geben würde. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass dann der Betrag nicht mehr hoch genug sei um eine angemessene Anerkennung damit auszudrücken. Man würde nun mit den 14 MA eine entsprechende Veranstaltung planen, die der Situation gerecht würde... (wie immer diese dann aussieht)
In wie weit besteht ein Mitbestimmungsrecht bzgl. dieser Veranstaltung. Kann der BR hier evtl. eingreifen und diese verhindern?
Danke für die Hilfe Viele Grüße
Community-Antworten (2)
25.06.2009 um 13:42 Uhr
Bei der Veranstaltung, NEIN, kein MBR.
Der BR hat kein Mitspracherecht bei der Höhe der Sonderzahlung, sondern nur bei der Verteilung. Das es offensichtlich keine BV für so einen Fall bei Euch geben wird, kann euer GL serwohl diese Sonderzahlung auf besagte 14 MA beschränken. Nur ich als BR würde dem auch nicht zustimmen und für alle Kollginnen und Kollegen etwas machen wollen.
MfG
25.06.2009 um 18:52 Uhr
Das ist wieder das alte Dilemma. Der AG entscheidet über die Summe (Topf), die zur Verfügung gestellt wird. Die Verteilung des Geldes ist mitbestimmungspflichtig. Das klingt erst einmal ganz gut. Wie Rapper sagt: BR möchte für alle Kollegen etwas tun und nicht nur für die "handverlesenen".
Aber: Wenn der AG damit nicht einverstanden ist, sagt er, wie in dem vorliegenden Fall: Wir können uns über die Verteilung nicht einigen. Dann gibt es eben gar nichts.
Hat jemand von Euch Erfahrungen, inwieweit der AG an den in Aussicht gestellten "Topf" gebunden ist? Dann könnte man ja die Einigungsstelle einschalten. Oder kann er den Betrag auch einseitig wieder zurückziehen.?
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