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Mitbestimmung bei Aenderungen der Bonuszahlungen?

S
Stefan79
Apr 2025 bearbeitet

Wir sind eine GmbH mit Sitz in Deutschland, gehoeren aber zu einem US-Konzern mit Sitz in Seattle. Dieser hat nun die Regeln fuer die Bonuszahlungen geaendert. Bis vor Kurzem wurde die Leistung der einzelnen Teilbereich als Bemessungsgrundlage herangezogen, nun jedoch wird die Gesamtleistung des Konzerns als Grundlage verwendet. Meine Frage lautet nun: ist hier das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beruehrt?

Viele Gruesse, Stefan.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

01.04.2025 um 13:51 Uhr

Die Verteilung unterliegt der Mitbestimmung, die "Höhe des Topfes" dagegen nicht. Hier sehe ich eher Entscheidungen hinsichtlich des Topfes.

S
Stefan79

01.04.2025 um 13:53 Uhr

Und das auch, obwohl es sich um einen US-Konzern handelt?

M
Moreno

01.04.2025 um 14:04 Uhr

Und das auch, obwohl es sich um einen US-Konzern handelt?

Spielt keine Rolle für Euch gelten die deutschen Gesetze!

VB
Vic Brom

03.04.2025 um 17:38 Uhr

Hallo ! Interessant wird es bei der Frage, ob der Bonus vom Konzern gezahlt wird, oder von der Firma selbst. Wenn die bisherige Regelung vorsah, dass die Firma selbst über die Verteilung des Topfs innerhalb der Firma entscheiden konnte, dann kann diese Regelung nicht so einfach ohne den BR umgestellt werden. Wenn der Konzern dies aber als Konzernbonus deklariert, den letztlich nur die Firma als Erfüllungsgehilfe auszahlt, dann ist eine Mitbestimmung vermutlich schwieriger, weil Euer Ansprechpartner die Firma und nicht der Konzern ist.

C
celestro

03.04.2025 um 19:26 Uhr

"Wenn die bisherige Regelung vorsah, dass die Firma selbst über die Verteilung des Topfs innerhalb der Firma entscheiden konnte, dann kann diese Regelung nicht so einfach ohne den BR umgestellt werden."

Du hast aber verstanden, das es kein bißchen um die Verteilung des Topfes in der Firma geht, sondern um den Topf an sich?

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