Wochenfeiertage/ Zeiterfassung
Guten Morgen, wir sind ein weltweit vertretenes Unternehmen und haben an einem Standort 12 Outlets (Verkauf, Systemgastronomie und Pilsstuben und Restaurant). Meine Frage: Bei einem gesetzlichen Feiertag (Hessen), der unter der Woche ist und unsere BL eine Schließung des z.B. Restaurants ankündigt (da zum Vorjahr kein Umsatz erhofft wird), unsere Kollegen in kein anderes Outlet untergebracht werden können- wie verhält sich da die Zeiterfassung? Bisher haben diese Kollegen immer einen teilweise 3ten "Ruhetag" (d.h. 8- Std) von der BL in die Zeiterfassung gesetzt bekommen. Stimmt es, daß dies falsch ist und eigendlich als Wochenfeiertag eingepflegt werden muß und damit 8 Std. als Arbeitszeit angerechnet werden, aber nicht vergütet?
Community-Antworten (1)
25.06.2009 um 13:29 Uhr
Hi,
wenn deine Kollegen an diesem Feiertag eigentlich arbeiten würden, denn in der Gastronomie ist dies ja zulässig, und der AG nicht arbeiten lässt weil er mit dem Umsatz nicht zufrieden ist, ist das sein Problem. Da greift der §615 BGB der den Annahmeverzug regelt. Heißt das den Kollegen in so einem Fall weder Zeit noch Geld abgezogen werden darf.
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