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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat hat der Kurzarbeit zugestimmt.

BL
Betriebsrat LM
Jun 2020 bearbeitet

Eine Frage zur Kurzarbeit. Der Betriebsrat hat der Kurzarbeit zugestimmt. Nun wird aber vom AG her unterschieden, wer wieviel Kurarbeit macht. Die MA stört, dass manche MA nur 5 Kurzarbeitstage haben und manche 15 Kurzarbeitstage. Es kommt auch innerhalb einer Abteilung vor mit den unterschiedlichen Kurzarbeitstagen. Ist das rechtens, dass nun nicht so gut angesehene MA viel Kurzarbeit machen müssen und andere nicht so viele?

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Community-Antworten (3)

K
krambambuli

21.06.2020 um 19:15 Uhr

Mit nur "wir haben zugestimmt" ist es für den BR nicht getan. Ihr müsst eine BV abschließen, wo die Einzelheiten geregelt sind.

U
UdoWoe

22.06.2020 um 09:59 Uhr

Der AG kann sicher den einen oder anderen MA, den er als wichtig erachtet aus der KA herausnehmen bzw. ihm weniger KA anordnen. Wie schon Krambambuli geschrieben hat, sollte dies in einer BV geregelt sein. Wir gehen als BR hin und kontrollieren die Planlisten auf eine gerechte Verteilung der KA auf alle MA der betroffenen Abteilung. Sollte es da Unterschiede bzw. differenzen geben, so lassen wir uns diese schriftlich von der Personalabteilung erklären. Andernfalls stimmen wir den Planlisten nicht zu.

E
Erbsenzähler

23.06.2020 um 15:00 Uhr

Blöde Frage: Machen alle das Gleiche?

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