AN wird erst am Freitag genant wie er Montags arbeitet. Zulässig?
dem AN wird erst am Freitag auf Nachfrage genant wie er am Montag zu arbeiten hat. Ein Dienstplan gibt es nicht.
ist dies überhaupt rechtens? kann §12 TzBfG angewendet werden wenn es sich beim AN nicht um Teilzeit oder befristete Arbeitsverträge handelt?
Community-Antworten (2)
21.06.2020 um 11:58 Uhr
Üblicherweise schafft man Klarheit, indem man die im Betrieb geltende Frist in einer BV festlegt. Ansonsten: Warum sollte ein Teilzeitarbeitnehmer in dieser Frage besser gestellt sein, als eine Vollzeitkraft?
21.06.2020 um 17:40 Uhr
"Ansonsten: Warum sollte ein Teilzeitarbeitnehmer in dieser Frage besser gestellt sein, als eine Vollzeitkraft?"
Wieso besser? Die Frage zielte ja darauf, ob die Vollzeitkraft den gleichen Anspruch hat, wie in §12 TzbfG angegeben. Dies dürfte regelmäßig zu bejahen sein. Somit wären wir bei 4 Tagen im Voraus und die Frage war ja "reicht Freitag für Montag" da wären wir wohl bei einem NEIN!
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