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Verstoß gegen Betriebsvereinbarung zur Betriebsruhe - was kann der BR tun?

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Lennepirat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, hab ein Problem mit einer Betriebsvereinbarung. Gemäß der BV ist in unserem Betrieb am Freitag dem 26.05.06 Betriebsruhe. Unser Betriebsleiter geht nun durch den Betrieb und fragt MA wer bereit ist am Freitag zu arbeiten.Er hat vor am Freitag arbeiten zu lassen. Natürlich ohne vorab den Betriebsrat zu informieren. Der BR beharrt auf die Einhaltung der BV ! Sehe ich das richtig,daß die BV unantastbar ist solange sie nicht gekündigt ist?Sehe ich das auch richtig daß auch wenn der BR und der BL den Freitag als Arbeitstag genehmigen würden,dies illegal wäre? Wenn der BL am Freitag trotzdem arbeiten läßt, wovon ich ihn ja nicht abhalten kann,welche Schritte sind möglich?

Danke Euch im Voraus für Eure Ratschläge!!!

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Community-Antworten (5)

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H.-P.

23.05.2006 um 20:51 Uhr

Wir reagiert die Belegschaft auf die Nachfrage des BL? Ist die BV von den Kollegen überhaupt noch erwünscht? Starte eine Umfrage.

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Lennepirat

23.05.2006 um 23:57 Uhr

Die Belegschaft steht hinter dem Betriebsrat !Mit "Unantastbar" meine ich da sie ja nicht fristgerecht (3 Monate) gekündigt ist,und es auch keine Verhandlung über eine Ergänzungsvereinbarung gibt.

P
pillepalle

24.05.2006 um 17:31 Uhr

@H.-P. Was soll deiner Meinung nach mit dieser Umfrage kurzfristig erreicht werden? Eine BV kann i.d.R. nur zu den darin festgehaltenen Fristen gekündigt werden und wirkt ggf. auch noch nach. Da ändert eine 'Umfrage' so schnell nichts.

Eine BV ist zunächst einmal unmittelbar und zwingend (BetrVG § 77 (4) Satz 1) anzuwenden. Sollte eine einzelvertragliche Regelung den AN günstiger stellen, als es die BV tut, so kann sich der betroffene AN auf das sog. 'Günstigkeitsprinzip' beziehen und die 'bessere Leistung' aus seiner einzelvertraglichen Regelung beanspruchen.

Zu klären ist also, ob die Vereinbarung zwischen GL und den (einzelnen) AN, am 25.6. doch zu arbeiten, günstiger für diese AN ist. (vielleicht ist die GL ja bereit, Zuschläge zu zahlen oder ähnliches...) Da dies aber lt. dem 2. Beitrag von Lennepirat von der Belegschaft nicht so gesehen wird, führt wohl kein Weg an der BV vorbei.

H
H.-P.

24.05.2006 um 22:43 Uhr

Hallo pillepalle! Kurzfristig wird mit Sicherheit nichts erreicht. Lennepirat´s Belegschaft steht zwar hinter dem BR, jedoch ist miene Erfahrung, dass, wie schon angedeutet hast, wenn die GL mit Geld lockt so mancher schwach wird (weil in der heutigen Zeit jeder Geld braucht). Daher würde ich nun beobachten und ensprechend handel, bis hin zum Rechtsanwalt, damit die GL merkt, das eine BV einzuhalten ist.

L
Lennepirat

25.05.2006 um 02:03 Uhr

Hallo Kollegen,

danke für Eure Tips ! Hab mich da mal echt im Eilverfahren intensiv damit beschäftigt.Ist eine heikle und koplexe Angelegenheit. Der AG könnte wenn es dringende betriebliche Erfordernisse gibt eine BV außer Kraft setzen.Initiativ-Recht! Der BR könnte dann entsprechend im Nachhinein reagieren. Allerdings sollte der AG da sehr sehr triftige Gründe haben. Hab da bei mir rechtzeitig einen Warnschuß in die Richtung abgegeben,und der hat gezogen. Bei einer früheren Firma hab ich mal erlebt wie ein BR trotz GL-Forderung und Belegschaftsbereitschaft eine BV eiskalt durchgesetzt hat .Einfach nach dem Motto,beide Seiten halten sich an die BV. War ein sehr gewagtes und verwegen geblufftes Spiel. Trotzdem nochmal Danke!

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