Erstellt am 19.06.2020 um 18:35 Uhr von michalski0709
Das ist so nicht richtig. Der AG darf ohne zwingenden Grund keine Überstunden anordnen. Was mich hier auch wundert, dass der BR das so zulässt. Denn er müsste die Überstunden genemigen aber wie gesagt nur in Ausnahmefällen mit zwingenden Grund. Wenn der AG hier täglich von jedem 2 Std mehr verlangt sind das in der Wo ja schon 10 auf deine Vertragliche Arbeitszeit drauf. Hier sollte mal ganz dringend euer BR einschreiten und dieses Verbieten.
Erstellt am 19.06.2020 um 18:43 Uhr von jimbob2019
Überstunden sind die geleistete Arbeitszeit, die über die normale vertragliche Verpflichtung hinausgeht. Wird durch längere als die normale Arbeitszeit die gesetzlich geregelte Obergrenze von 8 Stunden werktäglich überschritten, spricht man von Mehrarbeit.
Die Arbeitszeit darf durch Weisung des Arbeitgebers auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von bis zu 6 Monaten ein (Freizeit-) Ausgleich geschaffen wird, so dass die 8 Stunden im Mittel nicht überschritten werden, § 3 ArbZG.
Durch Tarifverträge kann die werktägliche Arbeitszeit höher angesetzt werden. Bis zu 10 Stunden werktäglich können - teilweise auch ohne Freizeitausgleich - festgesetzt werden, § 7 ArbZG.
Durch individuelle Verträge können dort, wo keine Tarifbindung besteht, entsprechende Regelungen getroffen werden.
Voraussetzung soll nach einem Urteil des EUGH (08.02.01)aber stets sein, daß eine ausdrückliche Ermächtigung des Arbeitgebers zur Anordnung von Überstunden im Arbeitsvertrag vorliegen muß. Stellungnahme: In dringenden und unaufschiebbaren Notfällen dürfte der Arbeitnehmer aber Überstunden zu leisten haben, soweit und solange keine anderen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Dies beruht auf dem Prinzip der vertraglichen Treuepflicht, welches natürlich auch für den Arbeitnehmer gilt.
Erstellt am 19.06.2020 um 18:53 Uhr von celestro
"Hier sollte mal ganz dringend euer BR einschreiten und dieses Verbieten."
was bei einem BR der behauptet, der AG dürfe einfach mal so 2 Std. pro Tag mehr verlangen, eher nicht zu erwarten ist ...
Erstellt am 19.06.2020 um 21:55 Uhr von Dummerhund
@ jimbob2019
Was in deinem Thread steht, kann aber dort wo ein Betriebsrat besteht die Mitbestimmung nicht außer Kraft treten lassen.
@Hanno007
Soll der BR dir mal zeigen wo das steht.
Erstellt am 20.06.2020 um 05:47 Uhr von Hanno007
Allgemein hab ich ja nichts dagegen,wenn es mal länger geht...aber mittlerweile nehmen die Überstunden zu und kommen mir schon kalkuliert vor.Man wird schon verbal angegangen wenn man sich den Feierabend selber holt...wie sieht mit dem Direktionsrecht des Ag aus? Mein chef war der meinung ,das ich (obwohl ich 38,5vertrag) nach ca 42std nicht so einfach gehen dürfe und verwies auf sein DR.warf mir arbeits verweigerung vor und drohte im wiederholungsfall mit Abmahnung.
Erstellt am 20.06.2020 um 13:00 Uhr von Kratzbürste
Du solltest mal den BR aufsuchen und fragen, ob der schon mal Schulungen mitgemacht hat. Wenn er das bejaht, frage ihn, wann er beginnt seinen Job zu machen.
Erstellt am 20.06.2020 um 13:39 Uhr von Hanno007
Manchmal glaube ich,das ist ein Pseudo BR. der glaubt unantastbar zu sein.
Erstellt am 20.06.2020 um 17:48 Uhr von Dummerhund
Bei einem BR der so reagiert würde ich umgehend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Denn, das Problem entstand ja nicht at hoc, sondern ist schon länger da. Und hätte der BR was dagegen machen wollen wäre er von sich aus schon eher tätig geworden.
Erstellt am 21.06.2020 um 00:52 Uhr von celestro
"warf mir arbeits verweigerung vor und drohte im wiederholungsfall mit Abmahnung."
Daran kann man die Absurdität schon fast greifen. Wenn jemand Arbeitsverweigerung betreibt, würde man diese Person abmahnen und im Widerholungsfall kündigen. Im Widerholungsfall eine Abmahnung anzudrohen zeigt die Idiotie des Ganzen.
Erstellt am 22.06.2020 um 08:12 Uhr von rtjum
"Unser BR ist der Meinung das der Ag bis 2 std am Tag verlangen darf.ist das korrekt???"
Es gibt Betriebe, da hat der BR sowas mit dem AG vereinbart. ob das rechtens ist bin ich mir nicht sicher. Bei unserem Nachbarn ist das tatsächlich so in einer BV geregelt, "der AG kann bis zu 2 Mehrstunden pro Mann und Tag zur Erbringung der Tagesfertigkeit anordnen..."
Da muss man dann tatsächlich mal prüfen lassen, ob der BR so viel Mitbestimmung überhaupt aus der Hand geben darf.
Erstellt am 22.06.2020 um 08:29 Uhr von UdoWoe
Wird die Arbeitszeit bei euch erfasst? Wenn ja, dann wunderbar, dann kannst du jede Minute die du über deine Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet hast dir bezahlen lassen. Wenn nicht, dann würde ich das ab sofort machen. Dann hättest du auf jeden Fall etwas in der Hand, sollte es zu einem Streit kommen.
Nach dem Urteil des EuGH muss die Arbeitszeit komplett notiert werden (auch wenn der Gesetzgeber in Deutschland noch nichts unternommen hat, würde ich das einfach mal machen).
Ich glaube nicht, dass der AG so einfach mal jeden Tag Überstunden ohne den BR anordnen kann. Wenn da der BR mitspielt, würde ich diesem mal bös aufs Füßchen treten.
Erstellt am 23.06.2020 um 06:00 Uhr von Hanno007
Wir bekommen schon unsere Üs schon bezahhlt bzw ich hab ein Azk...Mir geht es nur darum,ob der AG meine Freizeit bestimmen kann wir er lustig ist?man hat ja auch mal was vor,was dem Ag ziehmlich egal ist.
Erstellt am 23.06.2020 um 09:00 Uhr von Dummerhund
Wie ich oben schon geschrieben hatte, ich würde meinen Rechtsanwalt konsultieren. Mitbestimmung heisst Mitbestimmung. Hier kann der BR sich nicht hinterm AG verstecken und diesem per ungeschriebenen Dekret eine Generalvollmacht geben. Hier würde er einen Rechtsverstoß begehen und man könnte ein Verfahren nach § 23 BetrVG einleiten. Erkundige dich ob bei euch diesbezüglich eine BV abgeschlossen wurde und ob es bei euch einen TV gibt die ein solches Vorgehen erlaubt oder die Möglichkeit per Öffnungsklause zu lässt. Lass es Notfalls auf eine Abmahnung kommen wenn du weiterhin pünktlich Feierabend machen willst. In einer solchen müsste der AG ja detailliert seine Gründe dar legen. Dann hätte ein Rechtsanwalt gutes Schießpulver.
Erstellt am 23.06.2020 um 15:11 Uhr von Hanno007
Eine Bv gibt es nicht,will aber eine ausarbeiten....hat was vo 100-150 std im jahr erzählt,die er dem Ag im jahr frei lassen will.
Erstellt am 23.06.2020 um 17:41 Uhr von Dummerhund
@Hanno007
Erkundige dich doch mal bei deiner Gewerkschaft ob so eine BV überhaupt Rechtsgültigkeit hat.
Man soll ja heut zutage aufpassen was man schreibt (deshalb jetzt nicht wörtlich nehmen), aber solche BR´s gehören erschossen.
Erstellt am 23.06.2020 um 19:26 Uhr von Hanno007
@dummerhund bin ganz deiner Meinung!