Nicht freigegebener Dienstplan während Krankheit zu Ungunsten des AN geändert
Hallo zusammen, wir haben einen Dienstplan aufgrund verschiedener Fehler nicht freigegeben und den AG aufgefordert, die von uns vorgeschlagen Korrekturen vorzunehmen, um ihn danach nochmals zu prüfen. Der ursprüngliche, nicht freigegebene DP wurde im IT-System für alle AN sichtbar gespeichert und diese haben dementsprechend gearbeitet. Gemäß diesem DP hätten mehrere AN an einem Wochenende Dienst gehabt, sind aber erkrankt. Der von uns korrigierte DP wurde vom AG über unsere Vorgaben hinaus insofern zusätzlich verändert, als dass kranken MA die Wochenenddienste ohne deren Wissen entzogen wurden, woraufhin diesen sowohl die Stunden fehlten, als auch die Zuschläge. Wir haben den auf diese Weise nach unserer Meinung zu Unrecht veränderten DP aufgrund der Ungerechtigkeit gegenüber den erkrankten Kolleg*innen natürlich auch nicht freigegeben. Wie können die betroffenen MA handeln, was kann der BR ihnen raten?
Community-Antworten (9)
18.06.2020 um 00:08 Uhr
Krank ist "normalerweise" wie gearbeitet. Der DP war aber noch nicht "fest" und demnach konnten noch Änderungen vorgenommen werden. Wenn ich Dich aber richtig verstehe, wurde schon nach dem Plan gearbeitet?
18.06.2020 um 02:13 Uhr
Exakt, durch die Korrektur kam es zu Verzögerungen. Das kommt aus verschiedenen Gründen von Zeit zu Zeit vor und es wird „erstmal“ nach dem nicht freigegebenen Plan gearbeitet.
18.06.2020 um 02:22 Uhr
@Stübi Durch so eine Vorgehensweise öffnet ein BR einem AG Tür und Tor.
18.06.2020 um 09:39 Uhr
Trotz alledem muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter ja so verplanen, das sie auf ihr Stunden kommen, ist dieses denn geschehen?
19.06.2020 um 17:29 Uhr
Ja, das ist geschehen, indem Arbeitszeit im Dienstplan während der AU-Zeit (zuschlagspflichtig) gestrichen und nach der AU-Zeit (normale Tagschichten ohne Zuschläge) hinzugefügt wurden. @Dummerhund: Also soll der BR nach Deiner Meinung lieber einem fehlerhaften DP zustimmen oder was möchtest Du mir mit Deinem Post mitteilen?
19.06.2020 um 17:59 Uhr
der Plan ist so frühzeitig zu erstellen, das Prüfung und Korrektur VOR dem Beginn stattfinden können.
19.06.2020 um 18:24 Uhr
Celestro, das ist wahrscheinlich allen Beteiligten bekannt. Meine Frage war: Was ist, wenn‘s nicht so ist? Ein fehlerhafter Dienstplan kann m. E. nicht freigegeben werden, egal zu welchem Zeitpunkt. Punkt
19.06.2020 um 18:50 Uhr
dann müsste man ein Verfahren installieren, das die Version quasi "ausgenommen der Fehler" freigegeben wird. Sprich die Fehler werden korrigiert und sonst darf nichts angefasst werden.
Alternativ ... die Kollegen brauchen nicht zu arbeiten. Dann wird es in Zukunft vermutlich nicht mehr dazu kommen, dass "vorher" keine fehlerfreie Version mehr vorhanden ist. :-D
19.06.2020 um 18:59 Uhr
@Stübi "@Dummerhund: Also soll der BR nach Deiner Meinung lieber einem fehlerhaften DP zustimmen oder was möchtest Du mir mit Deinem Post mitteilen?
Nein, er soll nicht zustimmen. Umgehend zurück an den der den Fehlerhaften Dienstplan erstellt hat mit der Verweigerung der Zustimmung. Was meinst du wie schnell der den neuen Dienstplan erstellt hat. Vorab aber würde ich den AG anschreiben, mit cc an diejenigen die für die Dienstpläne zuständig sind wie der BR in Zukunft verfahren wird Lasst euch hier nicht zum Hampelmann machen nur weil da welche zu faul sind Urlaubspläne, Schulungstermine und Sonstiges mit zu berücksichtigen. Und sage mir keiner es geht nicht so wie es @celestro geschrieben hat.
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Wochenende vor oder nach urlaub
ÄlterHallo, meine Freundin arbeitet bei der Caritas in einem Haus für betreutes Wohnen. Sie haben einen Tarifvertrag aber keinen PR oder BR. Der TV sieht vor, daß der dienstplan bis spätestens 15. Des Mona
Stundenanzahl während der Krankheit über das AZK nach unten korrigieren?
ÄlterIch würde gerne mal Eure Meinung lesen, vielleicht sogar von den Sammlern von BAG Beschlüssen ein AZ eines oder mehrere Beschlüsse, wäre natürlich super! Folgende Frage stellt sich uns gerade im DP
Änderung der Arbeitszeit
ÄlterIn meinem Betrieb gibt es zwei Dienstpläne. Dienstplan A (Innendienst) mit den Arbeitszeiten von 6:30 Uhr bis 15.00 Uhr. Dienstplan B (Außendienst) mit den Arbeitszeiten 7.45 Uhr bis 16.30 Uhr. Für mi
Geänderter Dienstplan ohne Absprache einwilligung der MA
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, mein AG hat eine Dienstplanänderung vorgenommen ohne die MA davon zu unterrichten. Diese Dienstplanänderung wurde aber schon am 06.02.2020 an den BR zur Genehmigung ein