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Nicht freigegebener Dienstplan während Krankheit zu Ungunsten des AN geändert

S
Stübi
Jun 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben einen Dienstplan aufgrund verschiedener Fehler nicht freigegeben und den AG aufgefordert, die von uns vorgeschlagen Korrekturen vorzunehmen, um ihn danach nochmals zu prüfen. Der ursprüngliche, nicht freigegebene DP wurde im IT-System für alle AN sichtbar gespeichert und diese haben dementsprechend gearbeitet. Gemäß diesem DP hätten mehrere AN an einem Wochenende Dienst gehabt, sind aber erkrankt. Der von uns korrigierte DP wurde vom AG über unsere Vorgaben hinaus insofern zusätzlich verändert, als dass kranken MA die Wochenenddienste ohne deren Wissen entzogen wurden, woraufhin diesen sowohl die Stunden fehlten, als auch die Zuschläge. Wir haben den auf diese Weise nach unserer Meinung zu Unrecht veränderten DP aufgrund der Ungerechtigkeit gegenüber den erkrankten Kolleg*innen natürlich auch nicht freigegeben. Wie können die betroffenen MA handeln, was kann der BR ihnen raten?

1.00809

Community-Antworten (9)

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celestro

18.06.2020 um 00:08 Uhr

Krank ist "normalerweise" wie gearbeitet. Der DP war aber noch nicht "fest" und demnach konnten noch Änderungen vorgenommen werden. Wenn ich Dich aber richtig verstehe, wurde schon nach dem Plan gearbeitet?

S
Stübi

18.06.2020 um 02:13 Uhr

Exakt, durch die Korrektur kam es zu Verzögerungen. Das kommt aus verschiedenen Gründen von Zeit zu Zeit vor und es wird „erstmal“ nach dem nicht freigegebenen Plan gearbeitet.

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DummerHund

18.06.2020 um 02:22 Uhr

@Stübi Durch so eine Vorgehensweise öffnet ein BR einem AG Tür und Tor.

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XYZ68

18.06.2020 um 09:39 Uhr

Trotz alledem muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter ja so verplanen, das sie auf ihr Stunden kommen, ist dieses denn geschehen?

S
Stübi

19.06.2020 um 17:29 Uhr

Ja, das ist geschehen, indem Arbeitszeit im Dienstplan während der AU-Zeit (zuschlagspflichtig) gestrichen und nach der AU-Zeit (normale Tagschichten ohne Zuschläge) hinzugefügt wurden. @Dummerhund: Also soll der BR nach Deiner Meinung lieber einem fehlerhaften DP zustimmen oder was möchtest Du mir mit Deinem Post mitteilen?

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celestro

19.06.2020 um 17:59 Uhr

der Plan ist so frühzeitig zu erstellen, das Prüfung und Korrektur VOR dem Beginn stattfinden können.

S
Stübi

19.06.2020 um 18:24 Uhr

Celestro, das ist wahrscheinlich allen Beteiligten bekannt. Meine Frage war: Was ist, wenn‘s nicht so ist? Ein fehlerhafter Dienstplan kann m. E. nicht freigegeben werden, egal zu welchem Zeitpunkt. Punkt

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celestro

19.06.2020 um 18:50 Uhr

dann müsste man ein Verfahren installieren, das die Version quasi "ausgenommen der Fehler" freigegeben wird. Sprich die Fehler werden korrigiert und sonst darf nichts angefasst werden.

Alternativ ... die Kollegen brauchen nicht zu arbeiten. Dann wird es in Zukunft vermutlich nicht mehr dazu kommen, dass "vorher" keine fehlerfreie Version mehr vorhanden ist. :-D

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DummerHund

19.06.2020 um 18:59 Uhr

@Stübi "@Dummerhund: Also soll der BR nach Deiner Meinung lieber einem fehlerhaften DP zustimmen oder was möchtest Du mir mit Deinem Post mitteilen?

Nein, er soll nicht zustimmen. Umgehend zurück an den der den Fehlerhaften Dienstplan erstellt hat mit der Verweigerung der Zustimmung. Was meinst du wie schnell der den neuen Dienstplan erstellt hat. Vorab aber würde ich den AG anschreiben, mit cc an diejenigen die für die Dienstpläne zuständig sind wie der BR in Zukunft verfahren wird Lasst euch hier nicht zum Hampelmann machen nur weil da welche zu faul sind Urlaubspläne, Schulungstermine und Sonstiges mit zu berücksichtigen. Und sage mir keiner es geht nicht so wie es @celestro geschrieben hat.

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