W.A.F. LogoSeminare

Betriebsänderung Ja oder Nein

T
Tusnelda
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma wird eine Abteilung aufgelöst, einige Mitarbeiter in anderen Abteilungen untergebracht, aus einigen Mitarbeitern eine neue Abteilung gegründet und einige Mitarbeiter sind schlichtweg übrig und sollen freigesetzt werden. Was haben wir dabei alles zu berücksichtigen?

4.38101

Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

19.06.2009 um 15:50 Uhr

  1. beschlußfassung, einen sachverständigen zum thema"betriebsänderung" hinzuzuziehen (§80BetrVG)
  2. führt der AG die betriebsänderung durch, ohne zuvor mit euch einen interessenausgleich "versucht" zu haben (AG muß bei nichtzustandekommen die einigungsstelle anrufen!), ist er automatisch für 12 Mo im nachteilsausgleich, den die mitarbeiter aber individuell durchsetzen müssen
  3. ohne interessenausgleich könnt ihr die geplante änderung gerichtlich utersagen lassen (einstw. verfügung)
  4. sozialplan vereinbaren, zum ausgleich evtl. nachteile, die durch die betriebsänderung entstehen, ersatzarbeitsplätze, abfindungen etc.

ohne sachkundigen rat hier herumzupfröpfeln, kann eigentlich nur in die hose gehen ....

also, ruft einen anwalt eures vertrauens an, und lasst euch von ihm die weitere vorgehensweise erklären der hilft auch bei beschlußfassungen und ersetzung der zustimmung des AG zum sachverständigen vor dem arbeitsgericht

Ihre Antwort