Erstellt am 19.06.2009 um 13:50 Uhr von kriegsrat
1. beschlußfassung, einen sachverständigen zum thema"betriebsänderung" hinzuzuziehen (§80BetrVG)
2. führt der AG die betriebsänderung durch, ohne zuvor mit euch einen interessenausgleich "versucht" zu haben (AG muß bei nichtzustandekommen die einigungsstelle anrufen!), ist er automatisch für 12 Mo im nachteilsausgleich, den die mitarbeiter aber individuell durchsetzen müssen
3. ohne interessenausgleich könnt ihr die geplante änderung gerichtlich utersagen lassen (einstw. verfügung)
4. sozialplan vereinbaren, zum ausgleich evtl. nachteile, die durch die betriebsänderung entstehen, ersatzarbeitsplätze, abfindungen etc.
ohne sachkundigen rat hier herumzupfröpfeln, kann eigentlich nur in die hose gehen ....
also, ruft einen anwalt eures vertrauens an, und lasst euch von ihm die weitere vorgehensweise erklären
der hilft auch bei beschlußfassungen und ersetzung der zustimmung des AG zum sachverständigen vor dem arbeitsgericht