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Jahresurlaub nehmen - aufgrund einer betriebsbedingten Schließung ?

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Frankly
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend zusammen ,

frage hier als Betriebsratsmitglied. Vor wenigen Tagen haben unsere Mitarbeiter erfahren , das unser Betrieb ( Hotel zugehörig zu einem Konzern) , aufgrund von baulichen Maßnahmen vom Januar an, einen Monat geschlossen wird. Wir, die Mitarbeiter sollen in diesem Zeitraum unseren Jahresurlaub nehmen. Das hieße für viele von uns , 11 Monate durchzuarbeiten , das im Schichtdienst und auch Wochenenddienst. Wir als Betriebsrat sind in diesem Fall nicht befragt worden , sondern es wurde von der Leitung enfach so angeordnet. Gibt es vergleichbare Fälle und Alternativen , außer der von der Personalabteilung angebotenen ( Kündigung für den Zeitraum). Wie weit haben wir Chancen, im Betriebsrat etwas gegen diese Zwangsverurlaubung zu unternehmen ?

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Community-Antworten (5)

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Lotte

16.11.2006 um 21:30 Uhr

Frankly, ungeachtet der Tatsache, dass der BR hier auf jeden Fall ein MBR hat, gilt BGB §615 und auch BurlG §7.

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Frankly

16.11.2006 um 22:18 Uhr

Danke , für die Antwort Lotte

Gilt dieses auch für den kurzen Zeitraum , in dem wir überhaupt von der Schließung erfahren haben ? Was ist mit bereits vorher genehmigten /geplanten Urlauben ? Und wie weit geht das Mitspracherecht des BR ?

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Angi1

17.11.2006 um 11:18 Uhr

Hallo Frankly,

informiert euch mal, ob in diesem Fall nicht auch Kurzarbeit (100%) beantragt werden kann. Dann würde die Agentur für Arbeit bis zu 67% des Lohnes bezahlen, den Rest der AG (Verhandlungssache) aber es wäre besser als Zwangsurlaub.

MfG Angi1

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Frankly

17.11.2006 um 18:05 Uhr

Hallo ,

Der erste Link war schon sehr informativ , habe diesen heute unserem BR Vorsitzenen vorgelegt und der hat über die Gewerkschaft ähnliche Informationen erhalten. Informationen über die Kurzarbeit werden wir auch einholen. Wir haben als BR ein Gespräch mit dem AG, in der kommenden Woche . Da die Zeit drängt und wir noch nie in einer solchen Situation waren , brauchen wir dringend aussagekräftige Informationen /Fakten . , zb. inwieweit eine vernünftige Regelung für beide Seiten geschaffen werden kann. Vielen Dank für die Hilfe

Frankly

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s.f.h.

17.11.2006 um 21:06 Uhr

Hallo Frankly

Du sagst, das Hotel gehört zu einem Konzern. Was auch immer das für ein Konzern ist, vielleicht kann da der eine oder andere unter kommen für vier Wochen. In einer solchen Sondersituation kann man ja mal freiwillig für einen begrenzten Zeitraum etwas anderes machen. Eine weitere Möglichkeit wäre vielleicht ein Mischmodell aus Minusstunden und Urlaub und vielleicht auch Kurzarbeit. Aber was auch immer ihr heraushandelt, denkt daran, das nach diesem Monat, wenn weniger Urlaubsanspruch noch zu gewehren ist, möglicherweise einer über ist. Angenommen, ihr habt 24 Tage Urlaub. Das sind in etwa 9% der gesamten jährlichen Arbeitstage. Bei 11 Mitarbeitern müsste für die restlichen 11 Monate normalerweise ein zu gewehrender Urlaub von 242 Tagen eingeplant werden. Wenn ihr euch also darauf einlasst, das Jahresurlaub, Überstunden, oder Minusstunden verrechnet werden, die in der Summe die Arbeitszeit von vier Wochen ausmachen, wird von 11 Mitarbeitern einer für die restlichen 11 Monate des Jahres nicht mehr benötigt. Das würde für mich bedeuten, vor allen Verhandlungen stände an allererster Stelle eine Arbeitsplatzgarantie über den Zeitraum, aus dem für diese Massnahme geschöpft wird. Soll heißen, wenn z.B. Jahresurlaub eingesetzt wird, eine Arbeitsplatzgarantie für mindestens ein Jahr.

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