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Billigung von Mehrarbeit = Anordnung?

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Lotte
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, gestern tauchte in einer Besprechung folgende Frage auf: Wenn ein MA einen Wochenenddienst mit einen Kollegen auf eigenen Wunsch tauscht und er dann innerhalb der 14 Tage, die für die Berechnung des Überstundenzuschlags maßgeblich sind, über die erforderlichen 77 Std. kommt (TV), bekommt er dann Zuschläge, weil Billigung = Anordnung ist?

Habe gestern schon Urteile dazu gesucht, aber keine gefunden. Denke, dass bei einem Wunschtausch keine Ü-Stunden bezahlt werden müssen, suche aber eine Quelle, die mir meine Theorie belegt.

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Community-Antworten (12)

F
Fayence

15.11.2006 um 10:00 Uhr

Lotte, taucht denn in Eurer Lohnbuchhaltung eine Spalte Überstunden durch "Wunschtausch" auf ? Würde meinen, nicht.

Damit müsste sich Deine Frage m.E. schon automatisch erledigt haben. Ausserdem... im Zweifel für den Angeklagten! :-))

L
Lotte

15.11.2006 um 17:23 Uhr

Fayence, der Dienstplanmanager gibt alles was über 77 Std. ist als Ü-Stunden an die Lohnbuchhaltung weiter. Problem für die MA ist, dass die Leitungen keinen Wunschtausch mehr genehmigen werden, wenn Billigung in der Rechtsprechung als Anordnung gesehen würde.

Deswegen wäre ein Urteil dazu hilfreich...;-)

F
Fayence

15.11.2006 um 22:46 Uhr

Lotte, warum ohne Zwang in dieser Suppe herumrühren? Verstehe Dich zumindest nicht so, dass dieses Problem akut ist.

Und wenn in Eurem TV geregelt ist, dass mehr als 77 Stunden innerhalb von 2 Wochen mit Überstundenzuschlägen zu vergüten sind, dann hilft Dir auch kein Urteil.

Oder steht in Eurem TV "Überstundenzuschläge sind dann zu zahlen, wenn ein AN mehr als 77 Stunden innerhalb von 14 Tagen auf Anordnung gearbeitet hat?" Nur in diesem Fall macht Deine Frage für mich Sinn!

L
Lotte

15.11.2006 um 22:57 Uhr

Fayence, vielleicht solltest Du davon ausgehen, dass ich keine sinnlosen Fragen stelle ;-))

Und der Zwang kommt dadurch, dass Leitung keinen Wunschtausch mehr genehmigen will, wenn Rechtsprechung sagt, dass Billigung = Anordnung ist. Sie möchten jetzt gerne das Gegenteil bewiesen haben.

RI
Ramses II

15.11.2006 um 23:29 Uhr

Fayence,

Du hier und nicht in den Massenmedien?

F
Fayence

15.11.2006 um 23:44 Uhr

Ramses II,

frau muss halt Prioritäten setzen!

RI
Ramses II

15.11.2006 um 23:54 Uhr

Und ich dachte immer, Frauen könnten drei Dinge gleichzeitig tun...

F
Fayence

16.11.2006 um 00:01 Uhr

Kann nicht erkennen, dass sich Deine und meine Antwort gegenseitig ausschliessen... ;-)

F
Fayence

16.11.2006 um 00:15 Uhr

Lotte, so kommen wir m.E. nicht weiter. ;-)

Worum geht´s es Euch bzw. Eurem AG? Geht es nur um die Zuschläge oder grundsätzlich um die Bezahlung der freiwilligen Überstunden? Wenn der AG die freiwilligen Überstunden billigt, kommt dies einer "Anordnung" gleich und die Zuschläge müssten ebenfalls gezahlt werden.
Wirklich "freiwillige Überstunden" müssen jedoch noch nicht einmal ausgeglichen werden.

L
Lotte

16.11.2006 um 09:14 Uhr

Fayence, das Forum erhöht manchmal meinen Adrenalinspiegel enorm. ;-))

Und ich dachte, meine Frage wäre einfach zu verstehhen...

Weil Du's bist, versuche ich es nochmal. MA möchte WE frei haben, findet jemanden zum Tauschen, arbeitet in dieser 2-Wochenfrist 92,4 Std. da ja ein WE mehr und in der nächsten 61,6. Der Dienstplanmanager errechnet ihm in der ersten Hälfte 15,4 Ü-Stunden. Leitung sagt: Tauschen gibt's nicht mehr. Und nun lass uns nicht diskutieren, warum es nicht in der ersten zwei Wochenfrist Ausgleichstage für das WE gibt. Das ist so, weil nach festem Regeldienstplan gearbeitet wird mit festen freien Tagen, da kann nicht wegen eines Tauschs alles verschoben werden.

Ich glaube nicht, dass dies ein Fall von Ü-Stunden ist, da die Arbeit ja nur freiwillig von der zweiten zwei-Wochenfrist in die erste verschoben wurde, hätte dazu aber gerne einen Beweis.

F
Fayence

16.11.2006 um 10:11 Uhr

Lotte, soll ich Dir eine Runde Noradrenalin schenken? ;-))

Habe gesucht und kein Urteil gefunden. :-( Käme für Euch eine Lösung per Dienstvereinbarung in Betracht, in welcher geregelt ist, dass der Diensttausch auf eigenen Wunsch eines AN nicht zu Überstunden führt?

Ein Beispiel hier: http://www.personalrat.med.uni-goettingen.de/html/dv_dienstplan.htm

L
Lotte

16.11.2006 um 14:27 Uhr

Fayence, danke für Deine Mühe, auch im Hinblick meines Adrenalinspiegels ;-)

Die BV hatte ich im Netz auch gefunden, das wäre zumindest ein gangbarer Weg.

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