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Kurzarbeit

S
SabiQu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Wir machen seit 3 Monaten Kurzarbeit, bis Ende diesen Monats bis 20 Stunden wöchentlich und ab Juli bis zu 30 Stunden wöchentlich.

Eine Abteilung hat bis jetzt 5 Stunden wöchentlich kurz gearbeitet und die Regelung bleibt weiter bestehen. Allerdings so eine Mitarbeiterin davon ausgenommen werden und 26 Stunden wöchentlich Kurzarbeit machen.

Die betroffene Mitarbeiterin ist 40 Jahre in der Firma beschäftigt, ist schwerbehindert und geht dieses Jahr in Rente. Der Grund für die 26 Stunden wird mit der Umverteilung ihrer Arbeit auf andere Mitarbeiter begründet, da sie ja im Oktober in Rente geht.

Ist das möglich?

Bedanke mich schonmal für eure Antworten.

Freundliche Grüße

Sabine

5.06802

Community-Antworten (2)

P
Petrus

22.06.2009 um 13:45 Uhr

Kommt ganz auf eure Regelungen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, ...) zur Kurzarbeit an. Wie wird denn die Ausnahme vom Chef begründet?

S
SabineQu

22.06.2009 um 15:02 Uhr

Hallo Petrus,

danke für Deine Antword.

Die Ausnahme wird mit dem baldigen Rentenbeginn ( September ) begründet. Die Arbeit der Kollegin soll auf die andern aufgeteilt werden. In der BV haben wir das nicht eindeutig geregelt, weil es auch in den Jahren vorher, als Kurzarbeit war, nie zu so einem Verhalten des AG gekommen ist. Die Kurzarbeit ist immer gleichmäßig in den einzelnen Abteilungen aufgeteilt worden.

Wobei ich noch eins dazu sagen muss, die Kollegen will erst im Dezember in Rente gehen, ihr Arbeitsvertrag sagt das auch aus, der AG sieht es anders und sie müsse im September in Rente gehen. Die Kollegin wird in dem Fall klagen.

In dem Fall könnte doch das Gleichbehandlungsgesetz greifen oder nicht?

Freundliche Grüße Sabine

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